In dem Verfahren wegen u. a. der Vergewaltigung und des Mordes an einem 17-jährigen Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen im März 2020 ist heute das Urteil verkündet worden.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten in dem Verfahren gegen einen Rentner, der seine Ehefrau getötet haben soll, als unbegründet verworfen. Er sah keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.