Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten in dem Verfahren gegen einen Rentner, der seine Ehefrau getötet haben soll, als unbegründet verworfen. Er sah keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) haben gestern 16 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten.