BGH verwirft Revision der Angeklagten im sog. "Pflegeheim-Prozess"

Bundesgerichtshofs bestätigt Urteil der 1. Großen Strafkammer im Prozess wg. Tötung und Misshandlung von Bewohnern eines Pflegeheims in Lambrecht

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 05.09.2019 die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal im sog. "Pflegeheim-Prozess" ganz überwiegend verworfen. Den Angeklagten wurde u. a. die Tötung und Misshandlung von Bewohnern eines Pflegeheims in Lambrecht vorgeworfen. Die Verurteilung der drei Angeklagten wegen Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen u. a. zu lebenslangen Freiheitsstrafen ist damit rechtskräftig. Die teilweise Abänderung des Urteils durch den BGH betrifft lediglich den Schuldspruch bzw. die Einzelstrafen hinsichtlich zweier der zahlreichen angeklagten Einzeltaten und berührt daher die Verurteilung als solche nicht mehr. Das Verfahren ist daher durch die Entscheidung des BGH beendet.

 

Frankenthal, den 16. Oktober 2019

Christian Bruns

Richter am Amtsgericht - stVDirAG-

Medienreferent