Bundesrepublik Deutschland erhebt Klage auf Herausgabe von „NS-Propagandakunst“

Bei der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal ist eine Klage auf Herausgabe von sog. „NS-Propaganda-Kunst“ eingegangen. Die Bundesrepublik Deutschland macht gegenüber einem Unternehmer aus Bad Dürkheim einen Anspruch auf Herausgabe von zwei Bronze-Pferden des Bildhauers Josef Thorak sowie von vier Bronzeskulpturen geltend. Sie beruft sich darauf, dass die Skulpturen bei der Wiedervereinigung durch den Einigungsvertrag Bundeseigentum geworden seien.

Die Klageschrift wurde dem Anwalt des Beklagten inzwischen zugestellt. Die 7. Zivilkammer hat ein sog. schriftliches Vorverfahren angeordnet. Hiernach hat der Beklagte nunmehr zwei Wochen Zeit, um seine Bereitschaft zur Verteidigung gegen die Klage anzuzeigen. Binnen weiterer zwei Wochen hat er zudem die Möglichkeit, seine Argumente gegen die Klageforderung darzulegen und beispielsweise Zeugen zu benennen.

Ein etwaiger Termin zur mündlichen Verhandlung wird mit gesonderter Pressemitteilung bekannt gegeben.

Aktenzeichen des Verfahrens: 7 O 96/20

 

Philipp Sturhan

Pressesprecher

Richter am Landgericht

Frankenthal, den 15.05.2020