Eilverfahren wegen Hochstraßen-Abriss beendet

Firma Moß nimmt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück

 

Der Rechtsstreit zwischen der Firma Moß und der Stadt Ludwigshafen vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal ist beendet. Die Firma Moß hat ihren Antrag, die Stadt Ludwigshafen zur Zahlung von circa 5,7 Millionen Euro zu zahlen, zurückgenommen. Die Kammer muss über den gestellten Eilantrag somit nicht mehr entscheiden.

In dem Verfahren wollte die auf Abrissarbeiten spezialisierte Firma aus Lingen (Ems) erreichen, dass die Stadt Ludwigshafen zur Zahlung von Nachträgen in Höhe von circa 5,7 Millionen Euro verurteilt wird. Zur Begründung hatte sie angeführt, dass beim Abriss der Hochstraße zusätzliche, nicht absehbare Arbeiten angefallen seien, die von der Stadt zu vergüten seien. Die Stadt hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass alle berechtigten Forderungen bereits ausgeglichen seien. In der Gerichtsverhandlung vom 29.09.2020 hatten die Beteiligten trotz verschiedener Vorschläge des Gerichts keine Einigung finden können.

Philipp Sturhan

Richter am Landgericht

Pressesprecher

Frankenthal, den 14.10.2020