Ergänzende Mitteilung zu Strafverfahren im Februar 2021

Schwurgericht beginnt weiteres Strafverfahren im Februar 2021

I. Weiteres Strafverfahren im Februar 2021

Donnerstag, den 04.02.2021, 9:00 Uhr, wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung u.a, Az. 1 Ks 5120 Js 2835/20

1. Große Strafkammer als Schwurgericht

Die 1. Große Strafkammer hat kurzfristig folgendes weiteres Strafverfahren terminiert:

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Angeklagten aus Neustadt die Begehung schwerwiegender Straftaten im Rahmen einer Wohnungsräumung in Neustadt vor.

Nach den Schilderungen in der Anklage sollte am 20.08.2020 eine Zwangsräumung durch eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Neustadt sowie zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchgeführt werden. Nachdem die Tür durch den Schlüsseldienst geöffnet wurde, soll der Angeklagte brennendes Benzin auf die beiden Männer des Ordnungsamtes geworfen haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte er hierbei in Tötungsabsicht. Die Geschädigten erlitten Brandverletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Anschließend soll der Angeklagte zwei mit Benzin gefüllte Flaschen auf das an der Straße geparkte Auto des Ordnungsamtes geworfen haben, die ihr Ziel knapp verfehlten.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten weitere Mordversuche zur Last, indem er auf die herbeigerufenen Feuerwehrleute ebenfalls einen Molotowcocktail geworfen haben soll. Hierbei geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte den Tod von Feuerwehrleuten zumindest billigend in Kauf genommen hat. Der Molotowcocktail soll jedoch lediglich das Führerhaus des Drehleiterwagens getroffen und weitgehend folgenlos abgebrannt sein.

Als ein Feuerwehrmann im Korb der Drehleiter mit Löscharbeiten begonnen haben soll, soll der Angeklagte zwei weitere Molotowcocktails auf diesen geworfen haben, ebenfalls in der Absicht den Feuerwehrmann zu töten. Bevor der Angeklagte nach der Anklage weitere Molotowcocktails werfen konnte, soll er durch den Wasserstrahl eines herbeieilenden Feuerwehrmanns an der weiteren Tatbegehung gehindert worden sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte psychisch erkrankt ist und seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich beeinträchtigt war, so dass auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen und ist derzeit im Pfalzklinikum in Klingenmünster untergebracht.

Verteidiger:                           Rechtsanwalt Andreas Flory, Speyer

Fortsetzungstermine:           Mittwoch, den 10.02.2021, 9:00 Uhr

                                               Dienstag, den 16.02.2021, 9:00 Uhr

                                               Mittwoch, den 03.03.2021, 9:00 Uhr

                                               Montag, den 08.03.2021, 9:00 Uhr

                                               Freitag, den 12.03.2021, 9:00 Uhr

                                               Freitag, den 19.03.2021, 9:00 Uhr

                                               Dienstag, den 06.04.2021, 8:30 Uhr (Kurztermin)

                                               Donnerstag, den 22.04.2021, 9:00 Uhr

                                               Freitag, den 23.04.2021, 9:00 Uhr

                                               Donnerstag, den 29.04.2021, 9:00 Uhr

                                               Freitag, den 30.04.2021, 9:00 Uhr

 

II. Terminaufhebung im Verfahren wegen Vergewaltigung, Az. 2 KLs 5321 Js 26711/20

In dem seit dem 26.01.2021 laufenden Verfahren wegen Vergewaltigung hat die 2. Große Strafkammer den heutigen Verhandlungstermin wegen einer Erkrankung der Verteidigerin kurzfristig aufgehoben. Das Verfahren wird am Mittwoch, den 17.02.2021 um 10:00 Uhr fortgesetzt.

Die ursprüngliche Ankündigung des Verfahrens finden Sie unter folgendem Link unter I. 7.

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-januar-2021-1/

 

Philipp Sturhan

Richter am Landgericht

Pressesprecher

Frankenthal, den 02.02.2021