Landgericht aktuell

Am 28.08.2012 um 11.00 Uhr wird bei der 6. Zivilkammer ein urheberrechtlicher Fall verhandelt.

In diesem Verfahren geht es um die von der Inhaberin der Urheberrechte an dem Film "Auftrag Rache" mit Mel Gibson, welcher im Frühjahr 2010 auch in deutschen Kinos aufgeführt wurde, gegen einen Anbieter von Internetdienstleistungen gerichtete Forderung auf Auskunft. Der Dienstleister soll danach die persönlichen Daten (Namen, Adressen) von Kunden offenlegen, welche von einem darauf spezialisierten Unternehmen im Auftrag der Antragstellerin über ihre (anonyme) IP-Adresse als Nutzer identifiziert wurden, die das besagte Werk anderen Internetnutzern in einer so genannten "Online-Tauschbörse" zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben sollen.

Die vom so in Anspruch genommenen Internetdienstleister in Zweifel gezogene Zuverlässigkeit der eingesetzten Erfassungssoftware hat ein unabhängiger Sachverständiger im Auftrag des Gerichts überprüft und dazu ein schriftliches Gutachten vorgelegt. Dieses soll der Sachverständige in dem obigen Termin erläutern und etwa verbleibende Fragen beantworten. Es ist nicht damit zu rechnen, dass an diesem Tag bereits eine Entscheidung fällt.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 23. August 2012

– Der Mediendezernent –

 

 

K ö n e k e

Richter am Landgericht