Nachtrag zur Prozessvorschau für den Monat Juni 2010

Am 23.06.2010 um 9.00 Uhr verhandelt die Jugendkammer als Berufungsgericht gegen einen 18-Jährigen aus Landau in der Pfalz, der zusammen mit einem gesondert verfolgten und rechtskräftig verurteilten Mittäter am 21.09.2009 in Ludwigshafen am Rhein nach dem Genuss erheblicher Mengen Alkohols in der Linie 90 der örtlichen Busverbindung ihr männliches Opfer ohne Anlass durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Körper erheblich verletzt haben sollen. Das Opfer erlitt multiple Prellungen, eine Augenhöhlenbodenfraktur links, eine Nasenbeinfraktur, eine Gehirnerschütterung und einen Sehkraftverlust auf dem linken Auge mit der Notwendigkeit einer Operation. Der Mittäter, der das Opfer auch um einen Bargeldbetrag von 180,00 € beraubt hat, ist rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Der hiesige Angeklagte wehrt sich mit seiner Berufung gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 10. Juni 2010

- Der Mediendezernent -

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht