Pressemeldung Landgericht Frankenthal

Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Februar 2012

 

 

I.          Es verhandeln:

 

1.         am 01.02.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 24-jährigen Deutschen, der im Zeitraum zwischen 01.08.2009 und 25.03.2011 in Neustadt an der Weinstraße und anderenorts an einem schwunghaften Handel mit Kokain beteiligt gewesen sein und diese Betäubungsmittel auch eingeführt haben soll. Zwei Mittäter sind bereits verurteilt worden. Fortsetzungstermine sind auf den 06.02. und 07.02.2012, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;

 

2.         am 08.02.2012 um 13.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 41-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, dem zur Last gelegt wird, in der Zeit zwischen dem 14.03.2002 und 13.09.2002 in Ludwigshafen am Rhein und anderenorts in 3 Fällen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln (mehrere Kilogramm Kokain) geleistet haben soll, indem er Kontakte vermittelt haben soll. Fortsetzungstermin ist auf den 14.02.2012 um 9.00 Uhr anberaumt;

 

3.         am 09.02.2012 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 30-jährigen Angeklagten aus Lingenfeld, dem gewerbsmäßiger Betrug in 147 Fällen vorgeworfen wird.

Der Angeklagte soll alleiniger Geschäftsführer einer Firma GRV UG gewesen sein, deren Zweck der Aufbau eines im Internet abrufbaren Gewerberegisters gewesen sein soll, in das potenzielle Kunden gegen ein Entgelt von 490,00 € aufgenommen werden sollten. Zwecks Kundenwerbung habe der Angeklagte ein so genanntes "Angebotsschreiben", welches seiner Aufmachung nach auf den ersten Blick einer amtlichen Rechnung glich, in der vermeintlich von Gesetzes wegen entstandene Gebühren für die vorgeschriebene Eintragung ins Handelsregister geltend gemacht wurden und die typische Rechnungsmerkmale enthielt, entworfen haben. Auf die Tatsache, dass es sich bei dem fraglichen Schreiben lediglich um ein Veröffentlichungsangebot und nicht um die Geltendmachung einer aus einer bereits erfolgten verbindlichen Registereintragung resultierenden Gebühr handelt, sei in dem Schreiben lediglich in einem kleingedruckten Textbaustein aufmerksam gemacht worden. Der Angeklagte habe tausende derartiger Schreiben an Firmen und Unternehmer, die ihren Geschäftsbetrieb erst kurz zuvor aufgenommen hatten und ins Handelsregister eingetragen worden waren, versandt. In 147 Einzelfällen seien von den Betroffenen die Zahlungen erfolgt, wodurch ein Gesamtschaden von über 72.000,00 € entstanden sei. Fortsetzungstermine sind zunächst auf den 15., 23. und 29.02.2012, jeweils 9.00 Uhr anberaumt. Von der Einlassung des Angeklagten wird es abhängen, ob weitere Termine in den nächsten Wochen und evtl. Monaten erforderlich sind;

 

4.            am 22.02.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 22-Jährigen, seine 39-jährigen Mutter und einen 46-jährigen spanischen Staatsangehörigen, alle wohnhaft in Ludwigshafen am Rhein, denen zur Last gelegt wird, gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande in 138 Fällen in Gartenlauben in Ludwigshafen am Rhein und Frankenthal (Pfalz) eingebrochen zu sein, um dort Stehlenswertes zu entwenden, vor allem elektrische Gartengeräte, hochwertige Bohrmaschinen, Rasenmäher, Stromgeneratoren, aber auch weniger wertvolle Gegenstände wie Wanduhren und Gartenzwerge sowie Benzinkanister, wobei es in 34 Fällen mangels Stehlenswertem beim Versuch geblieben sein soll. Der Gesamtschaden wird von der Staatsanwaltschaft mit über 43.000,00 € angegeben, der entstandene Sachschaden an den Gartenlauben mit knapp 45.000,00 €. Der Tatzeitraum soll zwischen dem 21.03. und 24.08.2011 liegen. Die beiden deutschen Angeklagten sollen darüber hinaus am 06.06.2011 mittels eines Brecheisens in eine Wohnung in Ludwigshafen am Rhein eingebrochen sein und dort 2.000,00 €, einen DVD-Spieler und ein Notebook entwendet haben;

 

5.            am 24.02.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 38-jährigen albanischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, der im Zeitraum von Anfang 2009 bis Ende 2010 in Ludwigshafen am Rhein und anderenorts in 27 Fällen mit Betäubungsmitteln, teilweise in nicht geringen Mengen, Handel getrieben haben soll (Marihuana, Kokain). Außerdem wird ihm versuchte schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt, indem er im Sommer 2009 versucht haben soll, unter Vorhalt eines Revolvers 2.500,00 € Drogenschulden einzutreiben. Fortsetzungstermin ist auf den 27.02.2012 um 9.00 Uhr anberaumt;

 

6.            am 29.02.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, der in der Zeit vom 01.09.2009 bis Anfang Februar 2010 in Ludwigshafen am Rhein in 10 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ca. 24 kg Haschisch) erwerbsmäßig Handel getrieben haben soll.

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 26. Januar 2012

– Der Mediendezernent –

 

 

K ö n e k e

Richter am Landgericht