Pressemeldung Landgericht Frankenthal (Pfalz) September 2017

Landgerichtspräsident erläutert Hintergründe zum Neubeginn des Prozesses um getötetes Baby

Az.: 1 Ks 5220 Js 16663/16

Der Präsident des Landgerichts Frankenthal (Pfalz), Harald Jenet, hat heute Mittag die Hintergründe zum Neubeginn des Strafverfahrens im Zusammenhang mit dem Tod eines zwei Monate alten Mädchens erläutert. Es soll vom Balkon einer Wohnung in Frankenthal geworfen worden sein.

Laut Jenet hatte das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts am 10. November 2016 begonnen und war in Absprache mit Verteidiger und Nebenklägervertreter zunächst auf insgesamt acht Hauptverhandlungstage angelegt. Sechs davon sollten zur Durchführung der Beweisaufnahme, hautsächlich der Zeugenvernehmung, dienen. Im Prozessverlauf waren jedoch unter anderem zahlreiche weitere Zeugen zu vernehmen, weshalb Fortsetzungstermine bis Mitte August 2018 durchgeführt worden seien. Insgesamt gab es laut Jenet 24 Hauptverhandlungstage bis 14. August 2017. Das Verfahren wurde danach  planmäßig für eine Sommerpause bis 13. September 2017 unterbrochen.      

Die Strafkammervorsitzende sei aber nunmehr über einen längeren Zeitraum dienstunfähig, nachdem sie kurz nach Antritt ihres Sommerurlaubs überraschend erkrankt sei. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die maximal zulässige Unterbrechung einer Hauptverhandlung könnten daher durch die Kammer nicht mehr eingehalten werden.

Die Kammer habe deshalb gestern sämtliche noch geplanten Termine aufgehoben, so der Präsident. Gleichzeitig seien Termine für den Neubeginn des Verfahrens in anderer richterlicher Besetzung bestimmt worden.  Erster neuer Verhandlungstag sei der 12. Dezember 2017.

Über die Frage, ob die Untersuchungshaft für den Angeklagten fortbestehen kann, entscheidet nun der zuständige Strafsenat bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Akte sei bereits auf dem Weg dorthin, so der Präsident.

Frankenthal (Pfalz), den 29. September 2017

– Der Medienreferent –

 B r u n s

Richter am Amtsgericht – stVDirAG -