Pressemeldung Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Prozess um getötetes Baby muss neu verhandelt werden

Az.: 1 Ks 5220 Js 16663/16

Das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Tod eines zwei Monate alten Mädchens, das vom Balkon einer Wohnung in Frankenthal geworfen worden sein soll, muss neu verhandelt werden. Die Vorsitzende Richterin der 1. Großen Strafkammer, bei der das seit November 2016 laufende Verfahren verhandelt wird, kann aufgrund einer Erkrankung die Verhandlung nicht fortsetzen. Laut Auskunft der Verwaltung des Landgerichts ist die Strafkammervorsitzende nun über einen längeren Zeitraum dienstunfähig, nachdem sie kurz nach Antritt ihres Sommerurlaubs überraschend erkrankt war. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die maximal zulässige Unterbrechung einer Hauptverhandlung können daher nicht eingehalten werden.

Die Kammer hat mit Beschluss vom 28.09.2017 sämtliche noch geplanten Termine aufgehoben. Gleichzeitig hat sie Termine für den Neubeginn des Verfahrens in anderer richterlicher Besetzung bestimmt. Erster neuer Verhandlungstag ist der 12. Dezember 2017.

Über die näheren Hintergründe im Zusammenhang mit der Neuverhandlung des Verfahrens möchte der Präsident des Landgerichts Frankenthal (Pfalz), Herr Harald Jenet, die Vertreter der Medien in einem Pressegespräch informieren. Hierzu lädt er am

heutigen Mittag (29.09.2017), 12.00 Uhr in sein Dienstzimmer im Justizzentrum Frankenthal, Zimmer 107, 1. Obergeschoss, ein.

Frankenthal (Pfalz), den 29. September 2017

– Der Medienreferent –

 

B r u n s

 

Richter am Amtsgericht – stVDirAG -