Schwurgerichts- und Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat November 2011

I.          Es verhandeln:

 

  1. am 09.11.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 64-jährigen, zzt. in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten, der in der Zeit vom 06.08.2009 bis 20.03.2011 in Bad Dürkheim und anderenorts in 11 Fällen gewerbsmäßigen Betrug begangen bzw. versucht und dabei in 3 Fällen auch Urkunden gefälscht und verwendet haben soll. Er soll in 9  Fällen mit der Behauptung, er werde Reisegruppen vermitteln, "Provision" von Inhabern von Gaststätten etc. erhalten haben, ohne tatsächlich Reisegruppen zu vermitteln; in 2  Fällen sollen die Inhaber Vorableistungen abgelehnt haben, so dass es beim Versuch geblieben ist. Der Gesamtschaden liegt bei 10.000,00 €;

  2. am 14.11.2011 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 75-jährigen Angeklagten aus Altrip, zzt. in Untersuchungshaft, dem Mord und versuchte Brandstiftung zur Last gelegt werden. Er soll am 09.06.2011 in dem gemeinsam mit seiner Ehefrau und der Familie seiner Tochter bewohnten Haus nach vorangegangenen Streitigkeiten über die Pflege der schwerstbehinderten Ehefrau des Angeklagten und seinem intimen Verhältnis zu einer polnischen Pflegekraft seine Tochter mit brennendem Benzin überschüttet haben soll, wodurch diese Brandverletzungen auf etwa 70 % der Körperoberfläche erlitten haben und noch vor der Einlieferung in das Krankenhaus an akutem Herz-Kreislaufversagen in Folge eines Verbrennungsschocks und eines erheblichen Inhalationstraumas verstarb. Fortsetzungstermins sind auf den 21., 28. und 29.11.2011, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;

  3. am 15.11.2011 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen ein polnisches Ehepaar im Alter von 32 bzw. 26 Jahren, das ab August 2005 in 1.000 Fällen gefälschte Markenparfums über das Internetauktionsportal eBay gewinnbringend verkauft haben soll, weshalb sie sich wegen 1.000 Fällen des gemeinschaftlich begangenen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu verantworten haben. Der Gesamtschaden soll bei 27.000,00 € liegen;

  4. am 17.11.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 36-jährigen Angeklagten, zzt. in Untersuchungshaft, der im Zeitraum von Anfang 2009 bis Februar 2011 in Ludwigshafen am Rhein und Mannheim in 4 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (etwa 2 kg Haschisch und mehre Kilogramm Amphetamin) unerlaubt Handel getrieben haben soll;

  5. am 17.11.2011 um 13.30 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 34-jährigen Angeklagten, zzt. in Untersuchungshaft, der in der Zeit von Anfang 2010 bis Juni 2010 in Ludwigshafen am Rhein in 2 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (500 g Heroin, 1.000 Ecstasy-Tabletten und 1 kg Marihuana) unerlaubt Handel getrieben haben soll. In einem weiteren Fall, in dem es um 6,5 kg Marihuana ging, soll er Beihilfe geleistet haben. Fortsetzungstermin ist auf den 28.11.2011, 9.00 Uhr anberaumt;

  6. am 18.11.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen eine 23-jährige rumänische Staatsangehörige, zzt. in Untersuchungshaft, die im Zeitraum vom 21.09.2009 bis 21.04.2011 in Neustadt/W. und anderen Orts in 2 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Kokain) Handel getrieben und diese über die niederländische Grenze eingeführt haben soll. Weiterhin soll sie in 4 Fällen Beihilfe geleistet haben, indem sie für Rauschgift bestimmte Gelder transportiert oder ihr Fahrzeug zum Transport von Rauschgift zur Verfügung gestellt haben soll.

 

 

II.       Nachfolgend noch einen Hinweis auf einen Zivilprozess, der von Interesse sein könnte:

 

In dem Verfahren Az. 6 O 174/11 verfolgt die Klägerin, die DB Netz AG, als Eigentümerin der Bahntrassengrundstücke der Strecke Ludwigshafen (Rh) Hbf – Ludwigshafen-Oggersheim Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte, die GML-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, die Betreiberin des Müllheizkraftwerkes in Ludwigshafen ist. Hintergrund des Prozesses ist der am 11. Oktober 2010 ausgebrochene Brand in einem unmittelbar neben der Bahntrasse gelegenen Müllbunker. Auf Grund dieses Brandes und der daraus resultierenden Einsturzgefährdung des Bunkers war die Bahnstrecke vom 11. Oktober 2010 bis zum 10. Dezember 2010 gesperrt. Die Klägerin begehrt nunmehr u.a. Ersatz eines Schadens in Höhe von 113.450,91 €, der nach ihren Angaben daraus resultiert, dass sie in der Zeit der Sperrung von der DB Regio AG und verschiedenen anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Entgelte für die Trassenbenutzung erhalten konnte. Des Weiteren begehrt die Klägerin die Feststellung einer weitergehenden Schadensersatzverpflichtung der Beklagten, für die sie einen Streitwert von 360.000,00 € angegeben hat.

Der 1. Verhandlungstermin ist auf den 3.11.2011 12.45 Uhr SS 5 anberaumt.

 

 

III.          Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 24. Oktober 2011

– Der Mediendezernent –

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht