Schwurgerichts- und Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat September 2012

Schwurgerichts- und Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat September 2012

 

I.         Es verhandeln:

 

  1. am 03.09.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 27-jährigen Angeklagten, zzt. in Untersuchungshaft, der in der Zeit von Februar 2012 bis 12.03.2012 in Ludwigshafen am Rhein und anderenorts in 7 Fällen mit Betäubungsmitteln (Heroin), teilweise in nicht geringer Menge Handel getrieben haben soll;

  2. am 03.09.2012 um 9.00 Uhr die 6. Große Strafkammer gegen einen 24-Jährigen mit deutscher  und russischer Staatsangehörigkeit, der in der Zeit vom 26.05.2011 bis 26.11.2011 in Speyer und anderen Orts in 22 Fällen im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit Straftaten begangen haben soll (Besitz von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Betrug, Einbruchdiebstahl, gewerbsmäßiger Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung u.a.). Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Fortsetzungstermin ist auf den 09.09.2012, 10.00 Uhr anberaumt;

  3. am 10.09.2012 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Neustadt an der Weinstraße und einen 16-jährigen Angeklagten, ebenfalls aus Neustadt an der Weinstraße, denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme zur Last gelegt werden. Sie sollen am 14.12.2011 in Neustadt an der Weinstraße von ihrem späteren Opfer zunächst ca. 2 g Marihuana auf einem Spielplatz erworben haben. Später sollen sie den Verkäufer unter einem Vorwand erneut zu dem Spielplatz bestellt, mit Gewalt in einen Pkw verbracht und damit gedroht haben, ihm einen Finger mit einem Messer abzuschneiden, wenn er ihnen nicht sage, wo sie weitere Drogen besorgen könnten. Das Opfer soll dann unter den massiven Bedrohungen eine Adresse benannt und von den Angeklagten unter weiterer Bedrohung dazu gebracht worden sein, für sie dort weitere 10 g Marihuana zu erwerben. Weiterhin sollen sie ihn unter Drohung dazu gebracht haben, ihnen aus seiner Wohnung 130,00 € zu holen und zu übergeben. Fortsetzungstermin ist auf den 17.09.2012, 9.00 Uhr anberaumt;

  4. am 13.09.2012 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 21-Jährigen, zzt. in Untersuchungshaft, der am 18.03.2012 in Ebertsheim zunächst in der Wohnung seines späteren Opfers Amphetamin und Haschisch konsumiert, und – nachdem das Opfer eingeschlafen war – dessen Wohnung nach Stehlenswertem durchsucht haben soll. Um die Spuren der Durchsuchung zu vertuschen, soll er sodann die Wohnung angezündet, selbige verlassen und den Tod des Opfers, welches später durch die starke Rauchentwicklung jedoch wach wurde und die Wohnung auch rechtzeitig verlassen konnte, in Kauf genommen haben. Die Wohnung brannte später fast vollständig aus. Er hat sich deshalb wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung zu verantworten. Im Anschluss daran soll der Angeklagte noch mehrere Sachbeschädigungen begangen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit auf Grund drogenindizierter Psychose begangen hat. Fortsetzungstermin ist auf den 18.09.2012, 9.00 Uhr anberaumt;

  5. am 14.09.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 51-jährigen italienischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, der Ende März 2012 und danach in Ludwigshafen am Rhein in 4 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Kokain) Handel getrieben haben soll;

  6. am 21.09.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 32-jährigen tunesischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, dem insgesamt 14 Fälle des Betrugs zur Last gelegt werden, wobei es in 7 Fällen beim Versuch geblieben sein soll.
    Im 1. Tatkomplex geht es darum, dass der Angeklagte Anfang des Jahres 2008 zusammen mit seiner Lebensgefährtin und zwei gesondert verfolgten Inhabern einer Motorsportfirma in Neustadt an der Weinstraße fingierte Kaufverträge über teure Motorräder angefertigt und einem Kreditinstitut zur Finanzierung vorgelegt haben sollen, zusammen mit ebenfalls gefälschten Gehaltsbescheinigungen der vermeindlichen Käufer. Hier kam es in einem Fall zu einem Schaden der Bank in Höhe von 36.000,00 €, in anderen Fällen wurde sie misstrauisch und es blieb beim Versuch des Betrugs.
    Im 2. Tatkomplex geht es darum, dass der Angeklagte mit dem Inhaber eines Autohauses in Neustadt an der Weinstraße zusammengearbeitet haben soll, wobei zunächst hinsichtlich des Verkaufs von Fahrzeugen und deren Finanzierung wie zuvor vorgegangen worden sein soll. Dem Kreditinstitut sollen hier Schäden in Höhe von 42.000,00 € und ca. 30.000,00 € entstanden sein

    Weiterhin geht es um einen fingierten Unfall, bei dem die Haftpflichtversicherung des einen Pkw und die Vollkaskoversicherung des anderen betrogen werden sollten. Die Haftpflichtversicherung zahlte wegen zahlreicher Ungereimtheiten nicht, so dass es insoweit beim Versuch blieb; die Vollkaskoversicherung zahlte ca. 12.000,00 €.
    Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 15. und 20.01.2011 in Ludwigshafen am Rhein in der Rhein Galerie verschiedene Kleidungsstücke entwendet zu haben;

  7. am 25.09.2012 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 22-jährigen Wohnsitzlosen, dem Totschlag zur Last gelegt wird. Er soll am 25.07.2011 in Ludwigshafen am Rhein sein alkoholisiertes Opfer in einer Ludwigshafener Wohnung so heftig gestoßen haben, dass das Opfer aus dem 5. Stock über ein Balkongeländer zu Tode gestürzt sein soll. Fortsetzungstermine sind auf den 26.09. und 27.09.2012, jeweils 9.00 Uhr anberaumt.

 

 

II.         Am 10.09.2012 um 10.30 Uhr findet vor der 3. Zivilkammer der erste Verhandlungstermin in einem Schadenersatzprozess der Bahn gegen einen Müllwagenfahrer und die Fahreughaftpflichtversicherung statt;  das Müllfahrzeug war bei Lindenberg  auf die Gleise gestürzt und mit einem ICE kollidiert . Die geltend gemachten Ansprüche belaufen sich auf knapp 12 Mio. Euro.

 

 

III.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 27. August 2012

– Der Mediendezernent –

 

K ö n e k e

Richter am Landgericht