Strafkammersachen (1. Instanz) beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat Juli 2013

I.        Es verhandelt:

 

1.     am 29. Juli 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen zwei Männer im Alter von mittlerweile 49 und 38 Jahren aus Nohfelden und Ludwigshafen am Rhein und eine Frau im Alter von mittlerweile 61 Jahren aus Lambsborn, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, gemeinschaftlich gewerbsmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und in großem Umfang, teilweise gemeinschaftlich, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Die Angeklagten sollen in zwei Ladengeschäften in Ludwigshafen am Rhein und im Onlinehandel sogenannte Kräutermischungen verkauft haben. Diese sollen in einem Fall unter das Betäubungsmittelgesetz und in allen anderen 40 beziehungsweise 45 Fällen unter das Arzneimittelgesetz fallen. Die Mischungen sollen synthetische Cannabinoide beinhaltet haben.
Ein mittlerweile 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Ludwigshafen, der ebenfalls angeklagt ist, soll als Ladenangestellter in 20 Fällen durch den Verkauf der Kräutermischungen Beihilfe zu dem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz geleistet haben. Fortsetzungstermine sind auf den 30. Juli 2013, 1. August 2013, 2. August 2013 und 5. August 2013, jeweils 9.00 Uhr, anberaumt.

 

II.       Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80255) oder der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) nachgefragt werden.

 

Frankenthal (Pfalz), den 21. Juni 2013

– Der stellvertretende Mediendezernent –

 

S t r i c k e r

Vorsitzender Richter am Landgericht