Strafkammersachen (1. Instanz) einschließlich Jugendkammersachen

I.     Es verhandeln:

 

1.             Am 4. Dezember 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen eine 33-jährige ghanaische Staatsangehörige aus Ludwigshafen am Rhein, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine gefährliche Körperverletzung, eine vorsätzliche Körperverletzung, mehrere Beleidigungen, in einem Fall daneben eine Bedrohung und darüber hinaus eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Sie soll im März und April 2013 in Ludwigshafen am Rhein versucht haben, auf eine Bekannte mit einem Fleischermesser einzustechen und dabei den zu Hilfe eilenden Ehemann der Bekannten an der Schulter verletzt haben. Ferner soll sie ihren Ehemann mit der Hand geschlagen, zwei Personen zum Teil mehrfach beleidigt und daneben auch gedroht haben, sie umzubringen. Schließlich soll sie das Ablaufdatum ihres ghanaischen Passes verändert haben. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren neben dem Ziel der Verurteilung auch wegen der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Fortsetzungstermine sind für den 6. und 12. Dezember 2013, jeweils 9.00 Uhr bestimmt.

 

2.             Am 5. Dezember 2013 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Zustand der Schuldunfähigkeit eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Der Beschuldigte soll in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt im September 2012 einen Beamten festgehalten und, als dieser sich losriss, dessen Dienstweste beschädigt haben. Ferner soll der Beschuldigte im Februar 2013 auf einen Mitgefangenen eingeschlagen und getreten haben, sodass der Mitgefangene eine Prellung des Jochbogens und des Nasenbeins sowie ein Monokelhämatom erlitten haben soll. Der Beschuldigte soll an einer psychischen Erkrankung leiden, weshalb die Staatsanwaltschaft in dem Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt.

 

3.             Am 9. Dezember 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen zwei Angeklagte. Insoweit wurde bereits gesondert berichtet.

 

4.             Am 13. Dezember 2013 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen eine 31-Jährige, die im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit auf Grund geistiger Erkrankung in Speyer und anderenorts in der Zeit zwischen dem 29 Juli 2011 und dem 26. November 2011 mehrere Straftaten begangen haben soll. Das insoweit früher ergangene Urteil der 6. Großen Strafkammer wurde vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben und die Sache an eine andere große Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Auf den Pressebericht vom März 2013 wird wegen der zugrundeliegenden Sachverhalte Bezug genommen. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren neben dem Ziel der Verurteilung auch wegen der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Fortsetzungstermine sind für den 16. Und 20. Dezember 2013, jeweils 9.00 Uhr, bestimmt.

 

5.             Am 23. Dezember 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Neustadt an der Weinstraße, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Zeitraum von Dezember 2011 bis zum 28. Juni 2013 in Neustadt an der Weinstraße und anderenorts in neun Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll, und in 74 Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Ferner soll er in einem Fall Betäubungsmittel besessen haben und in einem weiteren Fall gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Er soll unter anderem mit bis zu 500 Gramm Marihuana, bis zu 100 Gramm Cannabis und bis zu 450 Ecstasy-Pillen Handel getrieben haben, eine geringe Menge Amphetamin und einen Schlagring unerlaubt besessen haben.

Fortsetzungstermine sind für den 14. und 22. Januar 2014, 3., 4., 6. und 10. Januar 2014, jeweils 9.00 Uhr, bestimmt;

 

 

II.       Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-801214) oder der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-801208) nachgefragt werden. In der Strafsache Ziff. 3 wenden Sie sich bitte wegen Rückfragen an Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Gau. (Telefon-Durchwahl: 06233-801210)

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 26. November 2013

– Der Medienreferent –

 

S t r i c k e r

Vorsitzender Richter am Landgericht