Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat August 2011

I.          Es verhandeln:

 

1.           am 02.08.2011 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 48-Jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem Sexualdelikte zum Nachteil der zu Tatbeginn 11- oder bereits 12-Jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin zu Last gelegt werden, begangen in der gemeinsamen Wohnung in Ludwigshafen am Rhein in der Zeit vom Sommer 2007 bis 19.01.2010. Fortsetzungstermin ist auf den 03.08.2011, 09.00 Uhr anberaumt;

 

2.           am 12.08.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 24-Jährigen Angeklagten, zurzeit in Untersuchungshaft, der in der Zeit von Juli 2010 bis 13.02.2011 in Ludwigshafen am Rhein und Mannheim in 13 Fällen mit Betäubungsmitteln (Kokain, Amphetamin, Extasy-Tabletten, Marihuana), teilweise in nicht geringen Mengen, unerlaubt Handel getrieben haben soll. Fortsetzungstermin ist auf den 25.08.2011, 09.00 Uhr anberaumt;

 

3.            am 15.08.2011 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 48-Jährigen Angeklagten, zurzeit in Untersuchungshaft, dem insgesamt 70 Sexualdelikte zum Nachteil seiner Tochter zur Last gelegt werden, eines davon im Zeitraum zwischen Sommer 1998 bis 1999 in Haßloch, wobei die Tochter damals 3 oder 4 Jahre alt war, die weiteren Taten im Zeitraum zwischen 29.11.2004 und 29.11.2006 in der gemeinsamen Wohnung in Neustadt an der Weinstraße. Schließlich soll der Angeklagte im Besitz kinderpornographischen Materials gewesen sein. Fortsetzungstermin ist auf den 29.08.2011, 09.00 Uhr anberaumt;

 

4.           am 25.08.2011 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 40-Jährigen türkischen Staatsangehörigen, der mit Urteil der II. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 08.09.2010 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden ist, da er im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit verschiedene Straftaten begangen hatte. Dieses Urteil ist durch den Bundesgerichtshof auf die Revision des Beschuldigten hin aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts Frankenthal zurückverwiesen worden, da nicht hinreichend geprüft worden sei, ob von dem Beschuldigten in Folge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien. Dies wird nun Gegenstand der neuen Verhandlung vor der jetzt zuständigen I. Strafkammer sein.

 

 

II.            Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 27. Juli 2011

– Der Mediendezernent –

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht