Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat August 2012

 

Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat August 2012

 

I.          Es verhandeln:

 

  1. am 01.08.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 29-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, der in der Zeit vom 23. April 2011 bis 25. Oktober 2011 in Ludwigshafen am Rhein in 11 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mehrere Kilogramm Marihuana) Handel getrieben haben soll;

  2. am 14.08.2012 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 27-Jährigen aus Altrip, eine 22-Jährige aus Leichlingen, einen 21-Jährigen aus Viernheim und einen 22-Jährigen aus Ludwigshafen am Rhein. Sie sollen in wechselnder Besetzung im Raum Altrip in der Zeit zwischen dem 12.05.2009 und dem 12.03.2011 Wohnwagen, (Müll-)Container, Holzpaletten,  Toilettenhäuschen, Strohballen u. a. angezündet haben. Insgesamt sind 21 Fälle aufgelistet. Fortsetzungstermine sind auf den 20. August 2012 um 13:30 Uhr und 05. September 2012 um 09:00 Uhr anberaumt;

  3. am 15.08.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 40-jährigen serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, der ebenda im Zeitraum vom 1.7.2009 bis Ende Juni 2010 mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Heroin, Ecstasy-Tabletten, Marihuana) Handel getrieben haben soll. Fortsetzungstermin ist auf den 17.08.2012, 9.00 Uhr, anberaumt;

  4. am 24.08.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen eine 30-jährige niederländische Staatsangehörige, die am 10. oder 11. April 2011 und am 22. April 2011 100 bzw. 120 g Kokain aus den Niederlanden nach Ludwigshafen am Rhein eingeführt und dem Empfänger Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet haben soll;

  5. am 28.08.2012 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Neuhofen, der ebenda und in Ludwigshafen am Rhein im Sommer 2011 in vier Fällen Sexualdelikte zum Nachteil seines am 31.07.2000 geborenen männlichen Opfers begangen haben soll;

  6. am 29.08.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 24-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Er soll am 19.08.2009 den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages vermittelt haben, bei dem der unbekannt gebliebene Käufer mit einem auf eine andere Person ausgestellte  Personalausweis sich ausgewiesen und mit dem darin angegebenen Namen auch unterschrieben haben soll. Für dieselbe Person soll der Angeklagte auch einen Bausparvertrag sowie einen Kredit über 190.000,00 € bei der Sparkasse Vorderpfalz vermittelt haben, wobei der Kreditnehmer erneut den auf eine andere Person ausgestellten Personalausweis verwendet haben soll. Er hat sich daher wegen Urkundenfälschung, Missbrauch von Ausweispapieren und Betruges zu verantworten;

  7. am 29.08.2012 um 14.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der zunächst am 05.04.2010 seine Freundin, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Speyer geschlagen und ihr schließlich mit einem Skalpell die Pulsader am linken Handgelenk aufgeschnitten haben soll. Am 11.04.2010 soll er die Frau dann vorsätzlich mit seinem Pkw angefahren haben, wodurch diese multiple Prellungen erlitten haben soll. Danach soll er sie unter dem Fahrzeug hervor- und in das Auto hineingezerrt, entkleidet und dabei gefilmt haben, unter der Androhung, dies im Internet zu veröffentlichen, falls die Frau die Beziehung zu ihm nicht fortsetze. Am 07.082010 soll er ihr dann nach einem erneuten Streit den Ringfinger gebrochen und sie schließlich am 25.11.2010 auf einem Feldweg zwischen Dudenhofen und Schifferstadt  in seinem Pkw vergewaltigt haben. Die I. Große Strafkammer hat ihn am 07.10.2011 wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Nötigung in zwei Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.04.2012 wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben (die Vernehmungsniederschrift der Nebenklägerin sei nicht hinreichend in die Hauptverhandlung eingeführt, zur Begründung ihrer Glaubwürdigkeit aber verwendet worden)  und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Frankenthal zurückverwiesen.

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden. In der Zeit meiner urlaubsbedingten Abwesenheit vom 30.07. bis 06.08.2012 steht auch mein Vertreter, Vorsitzender Richter am Landgericht Stricker (Telefon-Durchwahl: 06233-80255) zur Verfügung.

 

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 23. Juli 2012

– Der Mediendezernent –

 

    Christian Köneke

Richter am Landgericht