Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Dezember 2011

I.          Es verhandeln:

 

  1. am 02.12.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 34-jährigen Angeklagten, zzt. in Untersuchungshaft, dem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (unerlaubter Handel mit Amphetamin, Haschisch, Marihuana und Besitz von Betäubungsmitteln) und gegen das Waffengesetz (unerlaubter Besitz von Waffen und Munition) zur Last gelegt werden, begangen am 26.06.2011 und davor in Ludwigshafen am Rhein. Fortsetzungstermin ist auf den 08.12.2011, 9.00 Uhr anberaumt;

     

  2. am 07.12.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 27-Jährigen aus Frankenthal (Pfalz), der sich wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und Betruges zu verantworten hat. Er soll ab April 2009 bis zum 09.06.2009 in Frankenthal (Pfalz) sein männliches Opfer durch Gewaltanwendung und Gewaltandrohung dazu gebracht haben, verschiedene Mobilfunkverträge auf dessen Namen abzuschließen, um sich dann die Mobilfunktelefone und die Bargeldprämien aushändigen zu lassen, obwohl wissend, dass der „Strohmann“ finanziell überhaupt nicht in der Lage war, die Verpflichtungen aus den Mobilfunkverträgen zu erfüllen, worüber die Mobilfunkanbieter getäuscht wurden. Ebenfalls durch Gewalttätigkeiten und Bedrohungen soll er sein Opfer auch dazu gebracht haben, in zwei Fällen in Videotheken Videospiele zu mieten, die ihm dann ebenfalls übergeben und von ihm nie wieder zurückgegeben worden sein sollen;

  3. am 09.12.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen eine 46-Jährige aus Frankenthal (Pfalz), die am 10.02.2010 ebenda im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit ihrem männlichen Opfer einen Hammer in den Rücken geworfen haben und mit dem Schraubenzieher auf ihn losgegangen sein soll. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  4. am 15.12.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 27-jährigen slowenischen Staatsangehörigen, dem eine Vielzahl von Straftaten, begangen in der Zeit vom 19.02.2010 bis 14.05.2011 in Frankenthal (Pfalz) und anderenorts im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit zur Last gelegt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus betreibt. Es handelt sich hierbei u.a. um 67 Fälle des Diebstahls oder schweren Diebstahls und 27 Fällen der Sachbeschädigung;

  5. am 15.12.2011 um 09:00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen zwei Eheleute im Alter von 31 bzw. 32 Jahren aus Speyer. Ihnen wird zunächst zur Last gelegt, ihr am 03.01.2009 geborenes Kind derart unzureichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, dass dieses kurz vor dem 17.09.2009 akut lebensbedrohlich unterernährt und dehydriert gewesen sein soll und ohne ärztliche Intervention alsbald verdurstet bzw. verhungert wäre. Dies wurde am 17.09.2009 im Krankenhaus festgestellt, wo sie das Kind mit einem nach Gewalteinwirkung (Ursache unbekannt) akut lebensbedrohlichen Schädel-Hirntrauma mit anschließenden Hirnblutungen eingeliefert hatten. Hier wird ihnen vorgeworfen, dass sie die Einlieferung viel zu spät vorgenommen hätten, da das Schadensereignis mindestens 6 Std. vor der Aufnahme des Kindes im Krankenhaus stattgefunden haben muss. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen daher gemeinschaftliche schwere Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung, jeweils durch Unterlassen begangen, vor. Fortsetzungstermin ist auf den 16.12.2011, 9.00 Uhr anberaumt;

  6. am 21.12.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 38-jährigen Angeklagten aus Neustadt an der Weinstraße, zzt. in Untersuchungshaft, der ebenda am 08.07.2011 im Zustand der alkohol- und drogenbedingten verminderten Schuldunfähigkeit sein 1922 geborenes weibliches Opfer in deren Wohnung überfallen, mit Schlägen misshandelt und mit einer Luftdruckpistole bedroht haben soll, um von ihr Geld zu bekommen, was aber nicht gelang. Das Opfer erlitt blutende Wunden im Gesicht und am rechten Arm, multiple Prellungen sowie Hämatome, insbesondere im Kopf- und Gesichtsbereich. Wegen eines Rückenwirbelbruchs musste sie sich einer Operation unterziehen. Der Angeklagte hat sich daher wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bedrohung zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft möchte die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erreichen.

 

 

II.           Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 23. November 2011

– Der Mediendezernent –

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht