Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Februar 2013

I.        Es verhandeln:

 

  1. am 06.02.2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 25-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der in der Zeit zwischen dem 24.05.2012 und 25,09.2012 in Ludwigshafen am Rhein mit Amphetamin unerlaubt Handel getrieben und in seiner Wohnung in Ludwigshafen am Rhein Cannabispflanzen gezüchtet haben soll;

  2. am 07.02.2013 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 32-Jährigen, dem 154 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Jungen und männlichen Jugendlichen zur Last gelegt werden, begangen in der Zeit vom 01.12.2008 bis 16.02.2012 in Ludwigshafen am Rhein. Fortsetzungstermine sind auf den 14. und 19. Februar 2013, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;

  3. am 13.02.2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 40-jährigen serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, der in der Zeit vom 01.07.2009 bis Ende Juni 2010 ebenda mit Betäubungsmitteln (Heroin, Exctasy-Tabletten, Haschisch, Kokain und Marihuana) Handel getrieben haben soll. Das Verfahren war ursprünglich auf den 23.11.2012 terminiert, musste aber neu angesetzt werden, da der Verteidiger das Mandat kurz vor dem Termin niedergelegt hatte. Fortsetzungstermine sind auf den 20. Und 22. Februar 2013, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;

  4. am 18.02.2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, der ebenda am 20.10.2012 unter Vorhalt einer ungeladenen Schreckschusswaffe die Kassiererin eines Einkaufsmarktes überfallen und versucht haben soll, sie zum Öffnen der Kasse zu bestimmen, was ihm aber nicht gelang, weshalb er ihr mit dem Griffstück der Pistole dreimal auf den Kopf geschlagen haben soll. Auch der Versuch, die Kasse selbst zu öffnen, sei fehlgeschlagen. Von der Kassiererin herbeigerufene Mitarbeiter des Marktes sowie zwei Kunden gelang es, den Angeklagten zu überwältigen. Er hat sich wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten;

  5. am 25.02.2013 um 9.15 Uhr die VI. Große Strafkammer gegen eine 31-Jährige, die im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit auf Grund geistiger Erkrankung in Speyer und anderenorts in der Zeit zwischen dem 29.07.2011 und dem 26.11.2011 in einem Fall eine Person verletzt, in fünf Fällen beleidigt und in zwei Fällen Sachbeschädigungen begangen haben soll. In einem weiteren Fall soll sie vorsätzlich mit ihrem Pkw einen Radfahrer angefahren und sich sodann unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren neben dem Ziel der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auch wegen der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  6. am 26.02.2013 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 21-jährigen Angeklagten, der am 05.03.2012 und 07.03.2012 in Neustadt an der Weinstraße sowie am 17.08.2012 und 02.09.2012 in Bad Dürkheim ihm unbekannte weibliche Opfer angegriffen, zu Boden gerissen und in drei Fällen Schuhe (in einem Fall auch ein Handy) entwendet haben soll. Im 4. Fall soll er wegen der heftigen Gegenwehr des Opfers geflüchtet sein. Er hat sich daher wegen Raubes, Körperverletzung und Nötigung zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen Geistesschwäche im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben soll und hält wegen Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erforderlich.

 

 

II.       Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 24. Januar 2013

– Der Mediendezernent –

 

K ö n e k e

Richter am Landgericht