Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat März 2012

I.          Es verhandeln:

 

  1. am 01.03.2012 um 9.00 Uhr (Kurztermin) die II. Große Strafkammer gegen sechs Angeklagte im Alter zwischen 24 und 47 Jahren aus Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Waldsee und anderenorts, teilweise in Untersuchungshaft. Die Angeklagten sollen Mitglieder der rockerähnlichen Vereinigung "Germanitas" sein, der 47-jährige Angeklagte der "Präsident", ein 27-jähriger Angeklagter der "Vizepräsident".
    Dem 47-jährigen Angeklagten wird zunächst zur Last gelegt, im Jahr 2009 mit Testosteron-Ampullen und Anabolika-Tabletten sowie mit Betäubungsmitteln (Kokain) Handel getrieben zu haben und zwei der weiteren Angeklagten dazu angestiftet haben, mit Amphetamin und Marihuana zu handeln. Anfang Januar 2010 soll der 47-Jährige zusammen mit drei Mitangeklagten ein Mitglied durch Schläge und Tritte dazu veranlasst haben, Kleidungsstücke mit dem Schriftzug "Germanitas" herauszugeben und ein gleichlautendes Tattoo zu entfernen, da man ihn aus der Gruppe ausschließen wollte. Tatort soll Worms gewesen sein. Dasselbe Opfer soll dann im Januar 2010 durch den 47-jährigen Angeklagten unter Drohung dazu genötigt worden sein, 150,00 € zu zahlen und zunächst als Pfand ein I-Phone zu übergeben. Trotz Zahlung soll sich der Angeklagte dann entschlossen haben, das I-Phone nicht zurückzugeben und für sich zu behalten oder zu verkaufen. Fünf der Angeklagten unter Beteiligung des 47-Jährigen sollen schließlich immer noch im Januar 2010 dasselbe Opfer erneut durch Schläge sowie Tritte an den Kopf und in den Rücken sowie weiteren Drohungen dazu gebracht haben, als Strafe für die Nichtentfernung des Tattoos 200,00 € zu zahlen und schließlich das Tattoo unkenntlich zu machen. In dem Prozess geht es daher um räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a. Fortsetzungstermine sind auf den 21.03. und 30.03.2012, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;

 

  1. am 05.03.2012 um 9.00 Uhr die VI. Große Strafkammer gegen einen 24-Jährigen, zzt. in anderer Sache in Strafhaft, der am 12.10.2011  im Zustand der alkoholbedingten verminderten Schuldfähigkeit, versucht haben soll, eine Sparkasse in Speyer unter Vorhalt einer täuschend  echt aussehenden Handgranaten-Attrappe zu überfallen. Er soll aber geflüchtet sein, nachdem der Bankangestellte ihm gesagt hatte, er werde die Polizei rufen. Der Angeklagte hat sich daher wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu verantworten;

 

  1. am 08.03.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 41-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, der in der Zeit vom 29.03.2011 bis 25.10.2011 in Ludwigshafen am Rhein und anderenorts in 21 Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mehr als 30 kg Marihuana) Handel getrieben haben soll;

 

  1. am 14.03.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 38-jährigen kasachischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, dem verschiedene Straftaten zur Last gelegt werden, begangen im Zeitraum vom 27.05.2009 bis 31.08.2010 in Ludwigshafen am Rhein. Er soll im Zustand einer krankhaften seelischen Störung und unter erheblichem Alkoholeinfluss (jeweils weit über 2 ‰), seinen Halbbruder in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, geschlagen und bedroht haben. Weitere Personen soll er in zwei Bäckereifilialen mit einem Messer bedroht, in einem Fall unter Mitführung eines Messers auch eine Flasche Wodka aus einem Einkaufsmarkt entwendet haben. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

 

  1. am 26.03.2012 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 39-jährigen türkischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, dem zur Last gelegt wird, Ende 2009 oder Anfang 2010 im Rahmen seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer für einen Rauschgifthändler aus Holland etwa 15 kg Marihuana und etwa 10 kg Amphetamin nach Ludwigshafen am Rhein verbracht zu haben, weshalb er sich wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handel hiermit zu verantworten hat.;

 

 

II.         Bei der I. Großen Strafkammer wird das am 09.02.2012 begonnene Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 147 Fällen am 07.03., 15.03. und 21.03.2012, jeweils 10.00 Uhr, fortgesetzt.

 

 

III.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 22. Februar 2012

– Der Mediendezernent –

 

 

K ö n e k e

Richter am Landgericht