Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat März 2013

I.        Es verhandeln:

 

  1. am 01.03.2013 um 9.oo Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 66-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Neustadt a.d.Weinstr., der ebenda am 26.09.2012 seinem weiblichen Opfer in der gemeinsamen Wohnung nach vorangegangenem Streit mit einem Küchenmesser mit ca. 20 cm Klingenlänge in den Rücken und in den Hals gestochen haben soll, wobei er wegen einer geistigen Erkrankung im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben soll. Er hat sich daher wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten;

  2. am 05.03.2013 um 9.oo Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 61-jährigen Angeklagten aus Frankenthal, dem zunächst Sexualdelikte zum Nachteil von 3 Mädchen unter 14 Jahren zur Last gelegt werden. Auch soll er im Besitz umfangreichen kinderpornografischen Materials gewesen sein. Die Taten erstrecken sich auf den Zeitraum zwischen Februar 2006 und den 01.04.2011 in Frankenthal und anderenorts. Fortsetzungstermine sind auf den 11., 13. und 28.03.2013, jeweils 9.oo Uhr anberaumt;

  3. am 11.03.2013 um 9.oo Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Römerberg, der in 15 Fällen, davon in 10 Fällen mit einem gesondert verfolgten Mittäter, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mehrere Kilogramm Marihuana und Amphetamin) in der Zeit von Anfang 2009 bis 13.09.2010 in Speyer, Schwegenheim und Römerberg betrieben haben soll. Außerdem soll er im Frühjahr 2010 in Schwegenheim sein weibliches Opfer unter massiver Bedrohung zur Fortsetzung der Prostitution gezwungen haben. Fortsetzungstermine sind auf den 12., 14. und 18.03.2013, jeweils 9.oo Uhr anberaumt;

  4. am 11.03.2013 um 9.15 die VI. Große Strafkammer gegen eine 67-Jährige aus Otterstadt, die ebenda am 19.09.2011 im Zustand der Schuldunfähigkeit mit verschiedenen Gegenständen auf den von ihr getrennt lebenden und zur Tatzeit im Bett schlafenden Ehemann eingeschlagen haben soll. Wegen einer geistigen Erkrankung betreibt die Staatsanwaltschaft das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  5. am 14.03.2013 um 9.oo Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 15-jährigen aus Frankenthal. Er soll zunächst am 11.03.2012 mit einem gesondert verfolgten Mittäter in Altenburg (Thüringen) versucht haben, einer Frau die Handtasche zu entreißen, was jedoch dadurch gescheitert sein soll, dass die Frau sich fest an ihre Handtasche klammerte. Dabei soll sie aber gestürzt sein und sich verletzt haben. Wenige Minuten später sollen sie dann einem weiteren Opfer die Handtasche entrissen und Wertsachen sowie Bargeld für sich behalten haben. Insofern hat der Angeklagte  sich wegen versuchten und vollendeten Raubes sowie Körperverletzung zu verantworten. Am 24. und am 25.07.2012 soll sich der Angeklagte in der Wohnung seines späteren Opfers in Frankenthal befunden haben. Nach dem Entwenden von Kleidungsstücken und dem Versuch, Geld aus einem sich allerdings als leer herausstellenden Geldbeutel zu stehlen, soll er dann aus der Küche ein Brotmesser und ein Küchenmesser mit jeweils einer Länge von ca. 15 – 20 cm geholt und auf sein Opfer in den Brustbereich eingestochen haben, wobei u.a. ein Lungenflügel durchstoßen worden sein soll. Sodann soll er die Wohnung verlassen und sein Opfer in hilfloser Lage zurückgelassen haben. Wegen des entwendeten Handys war das Opfer auch nicht in der Lage, Hilfe anzufordern und verblieb zwei Tage in seiner Wohnung bis es ihm gelang, einen Zeugen im Innenhof des Anwesens auf sich aufmerksam zu machen. Insoweit hat er sich wegen versuchten Mordes aus Habgier zu verantworten. Schließlich soll er am 06.09.2012 auf einem Schulhof in Frankenthal sein Opfer geschlagen und getreten haben, weshalb er auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Taten im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung begangen worden sind. Fortsetzungstermine sind  auf den 25. und 27.03.2013, jeweils 9.oo Uhr anberaumt;

  6. am 20.03.2013 um 9.oo Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 31.jährigen polnischen Staatsangehörigen, der zunächst am 07.10.2009 in Wachenheim  zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in einem Einkaufsmarkt Spirituosen und Kosmetikartikel entwendet und die Beute sodann mit Gewalt gegen einen Ladendetektiv verteidigt haben soll, weshalb er sich wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hat. Weiter soll er im Zeitraum vom 01.07.2012 bis 06.09.2012 in Frankenthal, Freinsheim und anderenorts Betäubungsmittel (Marihuana, Amphetamin, Kokain) aus den Niederlanden eingeführt und mit ihnen Handel getrieben haben. Fortsetzungstermin ist auf den 22.03.2013 9.oo Uhr anberaumt;

  7. am 26.03.2013 um 9.oo Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 25-jährigen türkischen Staatsangehörigen, einen 17-jährigen libanesischen Staatsangehörigen aus Maxdorf sowie einen 20-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Maxdorf und zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 23 und 21 Jahren aus Speyer bzw. Freinsheim. Sie sollen in wechselnder Besetzung drei Tankstellen und zwei Einkaufsmärkte in der Region überfallen haben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:

    Am 22.12.2010 eine Tankstelle in Lambsheim, wobei der dortige Angestellte als Mittäter fungiert haben soll. Beute: ca. 1.000,-- € in bar und ca. 10.000,-- € Tabakwaren.

    Am 25.01.2011 eine Tankstelle in Ludwigshafen a. Rhein. Beute ca. 700,-- €.

    Am 28.12.2011: Einkaufsmarkt in Maxdorf. Beute: Bargeld in Höhe von etwa 4.000,-- €.

    Am 03.02.2012: Einkaufsmarkt in Freinsheim. Der Raub ist an der Gegenwehr der Angestellten gescheitert.

    Am 13.05.2012: Tankstelle in Birkenheide. Beute ca. 255,-- €.

    Die Täter sollen jeweils vermummt und mit Waffen aufgetreten sein.

    Fortsetzungstermine: 10., 17., 18. und 24.04.2013, jeweils 9.oo Uhr;

  8. Am 28.03.2013 um 9.oo Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 41-jährigen aus Ludwigshafen a. Rhein, dem sexuelle Nötigung zum Nachteil seines weiblichen Opfers, begangen in der Nacht des 14.05.2010 in einer Jugendhilfeeinrichtung in Ludwigshafen a. Rhein zur Last gelegt wird. Wegen vorangegangenen Alkoholgenusses sowie einer chronifizierten geistigen Erkrankung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er im Zustand der nicht auszuschließenden Schuldunfähigkeit gehandelt hat. Im Prozess wird sich die Frage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stellen. Fortsetzungstermine sind auf den 05. und 09.04.2013, jeweils 9.oo Uhr anberaumt.

 

II.       Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen

          (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl:

          06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal, den 25. Februar 2013

            -       Der Mediendezernent –

 

 K ö n e k e

Richter am Landgericht