Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (I. Instanz) im Monat Juli 2010

I.          Es verhandeln:

 

1.         am 14.07.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 33-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Schifferstadt, der in der Zeit vom 04. Januar 2006 bis 18. Januar 2006 in Schifferstadt in drei Fällen mit Betäubungsmitteln (insgesamt 4 kg Marihuana und 200 g Kokain) unerlaubt Handel getrieben haben soll;

 

2.         am 15.07.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 50-Jährigen aus Mettmann, dem Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung und Diebstahl zur Last gelegt werden. Er soll zunächst am 12.04.2009 in Speyer, wo er zur Tatzeit mit seiner damaligen Lebensgefährtin zusammenwohnte, diese geschlagen, genötigt und in der Wohnung festgehalten haben, um Geld von ihr zu bekommen. Unter dem Druck der andauernden Bedrohung soll sie schließlich an einem Geldautomaten 500,00 € abgehoben und diese dem Angeklagten übergeben haben. Am 04.05.2009 soll er als Angestellter einer Markisenfirma nach der Montage einer Markise vom Besteller Bargeld verlangt und dieses für sich behalten haben, obwohl es seinem Arbeitgeber zustand (3.000,00 €). Schließlich soll er auch das ihm vom Arbeitgeber überlassene Fahrzeug entwendet haben;

 

3.         am 21.07.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 26-jährigen mazedonischen Staatsangehörigen, der zunächst an einem Nachmittag im August des Jahres 2009 in eine Wohnung in Ludwigshafen am Rhein gewaltsam eingedrungen sein soll, da er davon ausgegangen sein soll, dass dort von einem Bekannten Rauschgift konsumiert wird und er dieses entwenden wollte. Es kam dann zum Diebstahl von 1 – 2 g "Gras". Am Morgen des 08. August 2009 soll er auf der Konrad-Adenauer-Brücke in Mannheim sein Opfer wegen des Wechselns von Geld angesprochen haben. Nachdem dieses die Möglichkeit verneinte, soll er dem Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wobei dieser zu Boden ging und seine Geldbörse verlor. Diese soll der Angeklagte an sich genommen und dem Geschädigten nochmals ins Gesicht geschlagen haben, als dieser die Geldbörse zurückverlangte. In der Börse sollen sich Kredit- und EC-Karten sowie ca. 30,00 € Bargeld befunden haben. In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember 2009 soll er gemeinsam mit gesondert verfolgten Personen in die Wohnung eines Bekannten gewaltsam eingedrungen sein, da er dort Rauschgift vermutet haben soll. Die Tätergruppe soll dann aus der Wohnung ca. 100 g Marihuana, eine Geldbörse mit ca. 130,00 € Bargeld, ein Notebook und eine Playstation entwendet haben. Schließlich soll er am 18. Januar 2010 seinem Opfer, das in Kaiserslautern der Prostitution nachging, unter Anwendung und Androhung weiterer Gewalt ihr gesamtes Bargeld entwendet haben. Fortsetzungstermine sind auf den 22. und 29.07.2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt.

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 25. Juni 2010

– Der Mediendezernent –

 

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht