Strafkammersachen (I. Instanz) beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat August 2009

  

I.                    Es verhandeln:

 

  1. am 04. August 2009 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen eine 38-jährige Angeklagte aus Neustadt an der Weinstraße, die sich wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hat. Sie soll am 26. oder 27. November 2007 in Neustadt an der Weinstraße  aus ungeklärter Ursache massive Gewalt gegen ihren 4-jährigen Sohn ausgeübt haben, in dem sie entweder das Opfer über einen längeren Zeitraum am Hals würgte bzw. alternativ kräftig am Hals packte und gleichzeitig die Atemöffnung des Geschädigten mit der Hand oder einem weichen Gegenstand zugehalten haben soll, so dass aufgrund der Kompression der Halsgefäße die Blutzufuhr mindestens 30-40 Sekunden unterbrochen gewesen sein soll, wodurch der Junge u.a. unzählige Einblutungen in die Gesichtshaut, die Augenbindehäute und die Halshaut erlitten haben soll. Fortsetzungstermine sind auf den 05. und 06. August 2009 jeweils 9.00 Uhr anberaumt;


  2. am 05. August 2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 33-jährigen italienischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz, der am 21. April 2009 in Ludwigshafen am Rhein  mit einer Sturmhaube maskiert eine Tankstelle überfallen, die dortige Angestellte mit einem Schreckschussrevolver bedroht und 826,50 € geraubt haben soll. Ca. 10 Minuten später wurde er im Rahmen der sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung auf einem Fahrrad sitzend von zwei Polizeibeamten kontrolliert, dem er sich zunächst durch Losreißen entziehen konnte, um später doch gestellt zu werden. Er hat sich daher auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung zu verantworten;


     

  3. am 20. August 2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen 4 Angeklagte aus Ludwigshafen am Rhein  im Alter von 23 – 27 Jahren. Sie sollen am 29. Juli 2008 in Ludwigshafen am Rhein  einem Rauschgifthändler 800 Ecstasy-Tabletten und 260,00 € Bargeld durch Vorhalt eines Messers gewaltsam entwendet haben, weshalb sie sich wegen gewaltsamen Raubes und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten haben. Der 23-jährige Angeklagte soll darüber hinaus am 12. November 2008 in Ludwigshafen am Rhein  zu einem Opfer, das zuvor bei der Polizei Angaben im Zusammenhang mit den Betäubungsmittelgeschäften gemacht haben soll, zu Boden geschlagen, getreten und mit dem Tode bedroht haben. Er hat sich daher auch wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Bedrohung zu verantworten;


     

  4. am 21. August 2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 53-jährigen Angeklagten aus Neustadt an der Weinstraße, dem 20 Sexualdelikte zum Nachteil seiner zur Tatbeginn 7 Jahre alten Tochter zur Last gelegt werden. Die Taten sollen in seiner Wohnung in Neustadt an der Weinstraße  im Zeitraum 25. Juli 1993 bis 29. September 1994 begangen worden sein;


     

  5. am 28. August 2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 56-jährigen italienischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, der wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit in Ludwigshafen am Rhein  zunächst am 23. August 2008 der Bedienung eines Lokals einen Aschenbecher auf den Kopf geschlagen haben soll. Am 09. November 2008 soll er aus seiner Wohnung eine Flasche in Richtung eines Polizeibeamten geworfen haben, der wegen ruhestörenden Lärms gerufen worden war; schließlich soll er am 15. Januar 2009 mit geballten Fäusten auf einen Apotheker losgegangen sein, wobei sich dieser aber durch gezielte Schläge ins Gesicht gewehrt haben soll. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren zwecks Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

 

 

II.                  Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 27. Juli 2009

- Der Mediendezernent -

 

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht