Strafsache gegen MdL Billen und andere

Es wird mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung gegen Silvia Hunsicker und MdL Michael Billen am

09.12.2013

10.12.2013

16.12.2013

17.12.2013

18.12.2013

jeweils um 9.00 Uhr im Sitzungssaal 20 des Gerichtsgebäudes stattfindet.

 

In Bezug auf die Zuschauer- und die Presseplätze hat der Vorsitzende folgende Anordnung getroffen:

 

1.          Der Einlass zum Sitzungssaal wird eine Viertelstunde vor Beginn der Verhandlung geöffnet. Einlass in den Sitzungssaal erhalten nur so viele Zuhörer, wie Zuhörersitzplätze im Zuhörerraum vorhanden sind. Als Zuhörer erhält Einlass in den Sitzungssaal nur, wer an der Einlassstelle am Sitzungssaal eine Einlasskarte vorzeigt. Der Besitz der Einlasskarte ist Voraussetzung zum Betreten des Sitzungssaals, berechtigt dazu aber nur, soweit Zuhörersitzplätze frei sind. Die Einlasskarten werden für jeden Sitzungstag ab 8.30 Uhr an der Hauptpforte des Landgerichts in der Reihenfolge des Erscheinens ausgegeben. Die Einlasskarte gilt nur für den jeweiligen Sitzungstag. Zuhörer, die den Sitzungssaal verlassen, haben die Einlasskarte bei dem Wachtmeister abzugeben und benötigen zum Wiedereintritt eine neue Einlasskarte. Nur für den Fall des kurzzeitigen Verlassens des Sitzungssaals, etwa zum Zwecke des Toilettenbesuchs und während der Sitzungspausen, braucht die Einlasskarte nicht abgegeben zu werden. Verlässt ein Zuhörer den Sitzungssaal unter Abgabe der Einlasskarte wird der nächste, der im Besitz einer Einlasskarte ist, in den Sitzungssaal eingelassen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Erlangung der Einlasskarten für jeden in gleicher Weise möglich ist.

 

2.          Es werden 30 besonders gekennzeichnete Plätze für die Medien- und Presseberichterstatter zur Verfügung gestellt. Für diese Plätze sind keine Einlasskarten erforderlich. Die Plätze werden für die gesamte Hauptverhandlung vergeben. Die Medien- und Pressevertreter haben sich durch einen gültigen Presseausweis auszuweisen. Die Vergabe der Sitzplätze (Akkreditierung) erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Anmeldungen sind ab 25. November 2013 9.00 Uhr dem stellvertretenden Mediendezernenten, Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Gau, per FAX 06233 80 1905 oder per E-Mail Uwe.Gau@zw.mjv.rlp.de zu richten. Frühere Akkreditierungswünsche bleiben unberücksichtigt. Sind alle 30 Plätze vergeben, wird eine Warteliste in der weiteren Reihenfolge der Eingänge gefertigt. Sind die reservierten Plätze nicht bis 8.50 Uhr eingenommen, werden sie an die nächsten, bis dahin unberücksichtigten Medienvertreter (Warteliste) vergeben.

 

3.          Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden bis zum Beginn der Hauptverhandlung unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte gestattet. Diese Genehmigung umfasst auch das Filmen und Fotografieren des Einzugs des Gerichts. Auf Aufforderung des Vorsitzenden ist das Filmen und Fotografieren unverzüglich einzustellen. Die Fotografen und Kamerateams haben dann den Sitzungssaal zu verlassen, sofern sie nicht zugleich eine Akkreditierung besitzen. Unzulässig sind dagegen Bild- und Tonaufnahmen während der Verhandlung und in den Pausen. Es ist auch nicht gestattet von außen in den Sitzungssaal Aufnahmen zu fertigen. Es ist verboten während der Hauptverhandlung Tonaufnahmen zu fertigen. Aufnahmegeräte  dürfen nach Beginn der Hauptverhandlung nicht im Sitzungssaal verbleiben. Von dieser Regelung bleiben die Rechte der betroffenen Personen unberührt. Auch bleibt davon das Hausrecht der Präsidentin des Landgerichts, insbesondere die Durchführung von Einlasskontrollen und die Regelung des Filmens und Fotografieren im Gebäude, unberührt.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 13. November 2013

– Der stellvertretende Mediendezernent –

 

G a u

Vorsitzender Richter am Landgericht