Terminsänderungen sowie neu beginnendes Strafverfahren im April

I. Terminsänderung im Verfahren wegen Mordes am Donnerstag, den 23.04.2020, Az. 1 Ks 5120 Js 41274/19

Der mit der Terminvorschau vom 30.03.2020 angekündigte Prozess wegen Mordes beginnt entgegen der Ankündigung nicht um 9:00 Uhr, sondern um 14:00 Uhr. Es wird um Beachtung gebeten.

II. Terminsänderung im Verfahren wegenschwerer Vergewaltigung, 2 KLs 5321 Js 20446/15

Der mit der Terminvorschau vom 30.03.2020 angekündigte Fortsetzungstermin am 23.04.2020 um 10:00 Uhr wurde aufgehoben. Die Kammer hat hierbei von der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Möglichkeit zur Unterbrechung eines Prozesses wegen der Corona-Pandemie Gebrauch gemacht (§ 10 Abs. 1 S. 1 EGStPO). Hiernach ist aufgrund der aktuell herrschenden Corona-Pandemie eine Unterbrechung eines Strafverfahrens um bis zu 2 Monate möglich.

III. Weiteres Strafverfahren im April 2020

Dienstag, den 28.04.2020, 9:30 Uhr, wegen Vergewaltigung, Nötigung und Körperverletzung, Az. 3 KLs 5121 Js 36909/19

3. Große Strafkammer

Mit der Anklage legt die Staatsanwaltschaft einem 42-jährigen Rumänen mehrere Straftaten zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin zur Last.

Am 04.05.2019 soll der Angeklagte in Speyer seine ehemalige Lebensgefährtin vergewaltigt und durch Schläge und Tritte verletzt haben, wobei die Geschädigte starke Schmerzen und Hämatome erlitten haben soll.

Weiter soll der Angeklagte das Opfer am 03.06.2019 zunächst zum Trinken von Alkohol gezwungen haben. Bei einem anschließenden Streitgespräch soll er seine ehemalige Lebensgefährtin mehrfach geschlagen und ihr sein Knie in den Bauch gestoßen haben.

Ferner legt die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last, am 24.08.2019 die Geschädigte aus Wut stark geschüttelt und mehrfach geschlagen haben. Der Angeklagte soll sich darüber geärgert haben, dass seine ehemalige Partnerin einen neuen Lebensgefährten gefunden hatte.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft und befindet sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft. Er hat sich im Lauf des Ermittlungsverfahrens zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung kommt aufgrund der einschlägigen Vorstrafen die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Betracht.

 

Verteidiger:       Rechtsanwalt Jan Fritz, Speyer

 

Fortsetzung:      Mittwoch, den 29.04.2020, 9:30 Uhr

                            Montag, den 04.05.2020, 9:30 Uhr

                            Mittwoch, den 06.05.2020, 9:30 Uhr

                            Mittwoch, den 27.05.2020, 9:30 Uhr

 

Frankenthal, den 22.04.2020

 

Philipp Sturhan

Richter am Landgericht

Pressesprecher