Terminvorschau April 2021

Strafverfahren vor den Strafkammern im April 2021

I. Neu beginnende Strafverfahren im April 2021

1. Mittwoch, den 07.04.2021, 10:00 Uhr u.a. wegen räuberischer Erpressung und erpresserischen Menschenraubs, Az. 2 KLs 5410 Js 2388/20

2. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-jährigen Angeklagten aus Lingenfeld vor, den Geschädigten im März 2020 in seiner Wohnung in Neustadt aufgesucht zu haben. Dort soll er das Opfer zur Übergabe seiner EC-Karte nebst PIN gezwungen haben, indem er damit gedroht haben soll, ansonsten Familienangehörige des Opfers anzugreifen. Beim Verlassen der Wohnung soll er einen Beamer, Zigaretten und eine Bluetooth-Box entwendet und anschließend vom Konto des Geschädigten 500,00 € abgehoben haben.

Weiter soll er im April 2020 mit fünf weiteren unbekannten Personen zur Nachtzeit erneut in die Wohnung des Opfers in Neustadt eingedrungen sein. Hierbei soll er das Opfer durch Androhung körperlicher Gewalt dazu gezwungen haben, ihn zu einer Bankfiliale in Schwegenheim zu begleiten. Nachdem der Geschädigte nicht genug Geld auf seinem Konto hatte, soll der Angeklagte ihn zwischen 1:00 Uhr und 3:00 Uhr dazu gezwungen haben, Familienmitglieder anzurufen, damit ihm diese Geld überweisen. Erst nachdem das Geld dem Konto des Geschädigten gutgeschrieben und der Angeklagte das Geld mit der EC-Karte abgehoben haben soll, soll er das Opfer gegen 15:00 Uhr freigelassen haben.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten. Er hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                       Rechtsanwalt Ingo Fackert, Germersheim

Fortsetzungstermine:       Mittwoch, den 21.04.2021, 10:00 Uhr

                                            Dienstag, den 11.05.2021 10:00 Uhr

 

2. Donnerstag, den 08.04.2021, 8:00 Uhr (Kurztermin), u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Az. 2 KLs 5101 Js 27475/18

2. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt dem 38-jährigen Angeklagten aus Bad Dürkheim die Begehung mehrerer Straftaten zur Last. Im April 2018 soll sich der Angeklagte zum Haus des Geschädigten nach Quirnbach begeben und diesen zur Übergabe von Waffen aufgefordert haben. Als es zu einem Streit kam, soll der Angeklagte dem Opfer mit der Hand in das Gesicht geschlagen haben.

Anschließend soll der Angeklagte in die Küche des Anwesens gegangen und eine dort anwesende Frau nach dem Aufenthaltsort der Waffen gefragt haben. Als diese ihm mitteilte, dass sie dies nicht wisse, soll er dieser mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Als eine andere Frau der Geschädigten zu Hilfe kommen wollte, soll der Angeklagte auch diese Frau geschlagen haben.

Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte weiter die Übergabe der Waffen verlangt und seinen Forderungen durch Todesdrohungen und Schlägen mit einer Schreckschusspistole Nachdruck verliehen haben. Um den Angeklagten zu beruhigen und ihn zum Verlassen der Wohnung zu bringen, soll eine Bewohnerin des Hauses ihm schließlich eine Tüte mit diversen Schmuckstücken sowie zwei Schreckschussrevolvern übergeben haben.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen noch nicht eingelassen.

Verteidiger:                      Rechtsanwalt Jochen Hoos, Ludwigshafen

Fortsetzungstermine:      Dienstag, den 20.04.2021, 11:00 Uhr

                                           Montag, den 10.05.2021, 11:00 Uhr

 

3. Montag, den 12.04.2021, 9:30 Uhr, u.a. wegen Vorbereitung eines Explosions- und Strahlungsverbrechens, Az. 3 KLs 5122 Js 40250/17

3. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 41-jährige Angeklagte im Januar 2018 in Birkenheide die Sprengung eines Geldautomaten vorbereitet haben soll. Nach den Schilderungen in der Anklage soll er Mitglied einer Bande von polnischen Staatsangehörigen sein, die sich auf die Sprengung von Geldautomaten und den Diebstahl des darin enthaltenen Geldes spezialisiert haben soll. Nachdem der Angeklagte und die übrigen Bandenmitglieder sich die für die Sprengung von Geldautomaten erforderlichen Materialien wie Gasflaschen, Batterien und Kabel besorgt haben sollen, sollen sie diese im Januar 2018 nach Birkenheide verbracht haben, um dort einen Geldautomaten zu sprengen. Bei Beginn der Tatvorbereitungen soll ein Jäger auf das Geschehen aufmerksam geworden sein und die Polizei informiert haben. Als die Bandenmitglieder flüchten wollten, sollen sie sog. Krampen sowie eine mit hochexplosivem Gas gefüllte Gasflasche aus dem Fenster geworfen haben, um die sie verfolgenden Polizeifahrzeuge abzuhalten.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Er befindet sich in anderer Sache derzeit in Strafhaft.

 

Verteidigerin:                   Rechtsanwältin Monika Wrozyna, Frankfurt

Fortsetzungstermine:      Montag, den 19.04.2021, 9:30 Uhr

                                           Dienstag, den 20.04.2021, 9:30 Uhr

 

4. Dienstag, den 13.04.2021, 13:00 Uhr (Kurztermin), u.a. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Az. 2 KLs 5127 Js 4908/19

2. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten aus Ludwigshafen und Dannstadt-Schauernheim vor, gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben, wobei die 34 bis 61 Jahre alten Angeklagten als Bande agiert haben sollen. Ab August 2018 sollen die Angeklagten in einem Haus in Ludwigshafen eine Cannabisplantage mit 257 Cannabispflanzen errichtet und das angebaute Marihuana gewinnbringend an Dritte verkauft haben. Bis März 2019 sollen die Angeklagten knapp 3 Kilogramm Cannabisblüten angebaut haben. Den erforderlichen Strom für den Anbau der Pflanzen sollen die Angeklagten direkt von der Hauptstromleitung bezogen haben, um Stromkosten zu sparen und keinen Verdacht wegen eines hohen Stromverbrauchs zu erwecken.

Der Angeklagte zu 2) soll zudem im Keller seines Hauses in Dannstadt-Schauernheim eine weitere Cannabisplantage betrieben und dort 257 Cannabispflanzen angebaut haben. Das dort angebaute Cannabis soll zum Verkauf und zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

Der Angeklagte zu 2) ist vorbestraft, die weiteren Angeklagten sind strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Soweit die Angeklagten sich zu den Tatvorwürfen eingelassen haben, haben sie die Tatbegehung teilweise eingeräumt.

Verteidiger des Angeklagten zu 1):         Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Mannheim

Verteidiger des Angeklagten zu 2):         Rechtsanwältin Carolin Hierstetter, Mannheim

Verteidiger der Angeklagten zu 3):         Rechtsanwalt Sebastian Göthlich, Ludwigshafen

Verteidiger des Angeklagten zu 4):         Rechtsanwalt Gerd Heuer, Ludwigshafen

 

Fortsetzungstermine:                                Dienstag, den 04.05.2021, 9:50 Uhr

                                                                     Dienstag, den 25.05.2021, 14:00 Uhr

                                                                     Donnerstag, den 10.06.2021, 9:50 Uhr

                                                                     Mittwoch, den 23.06.2021, 10:00 Uhr

 

5. Mittwoch, den 14.04.2021, 14:30 Uhr (Kurztermin), wegen gewerbsmäßigen Handelstreibens mit Betäubungsmitteln, Az. 2 KLs 5427 Js 3162/20

2. Große Strafkammer

Dem 42-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2020 in Ludwigshafen in 30 Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Hierbei soll er Kokain in unterschiedlichen Mengen an verschiedene Personen verkauft haben, um sich damit eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

Der Angeklagte ist in Italien strafrechtlich bereits wegen eines Betäubungsmitteldelikts in Erscheinung getreten. Er hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Er befindet sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft.

Verteidiger:                       Rechtsanwalt Wolfgang Spoor, Heidelberg

Fortsetzungstermin:         Montag, den 26.04.2021, 10:00 Uhr

 

6.Donnerstag, den 15.03.2020, 9:00 Uhr, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Az. 7 KLs 5221 Js 31750/14

7. Große Strafkammer als Jugendkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt dem 44-jährigen Mann aus Bad Dürkheim zur Last, in Bad Dürkheim in der Zeit von Januar 2010 bis April 2013 ein Mädchen in mindestens 24 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Bei dem Opfer handelt es sich laut Anklage um die 1999 geborene Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten, die sich regelmäßig bei ihm aufhielt.

Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in der Zeit von September 2014 bis September 2015 in 52 Fällen unerlaubt gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln getrieben zu haben. Der Angeklagte soll die Betäubungsmittel (Amphetamin, Ecstasy und Marihuana) jeweils an eine Minderjährige verkauft und so einen Erlös in Höhe von 2.600,00 € erzielt haben.

Der Angeklagte hat sich in den Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Er ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten, auch wegen Betäubungsmitteldelikten.

Verteidiger:      Rechtsanwalt Georg Wadle, Bad Dürkheim

Fortsetzung:     Dienstag, den 20.04.2021, 9:00 Uhr

                           Donnerstag, den 22.04.2021, 9:00 Uhr

                           Montag, den 26.04.2021, 9:00 Uhr

                           Freitag, den 30.04.2021, 9:00 Uhr

 

II. Weitere Termine in bereits laufenden Strafverfahren:

In dem sog. „Doppelmord-Verfahren“ wegen der Tötung zweier Geschäftsleute (Az. 2 Ks 5326 Js 40570/16) hat die Kammer weitere Termine bestimmt:

 

Mittwoch, den 31.03.2021, 10:00 Uhr

Montag, den 19.04.2021, 13:30 Uhr

Dienstag, den 20.04.2021, 10:00 Uhr

 

In diesem Verfahren haben die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger teilweise bereits ihre Plädoyers in nichtöffentlicher Sitzung gehalten. Im Verhandlungstermin am 31.03.2021 wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wann ein Urteil verkündet wird, ist noch nicht bekannt.

 

Philipp Sturhan

Pressesprecher

Richter am Landgericht

Frankenthal, den 30.03.2021