Terminvorschau April 2023

Verfahren bei den Strafkammern im April

I. Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern

1. Mittwoch, 05.04.2023, 9:00 Uhr, Az. 1 KLs 5227 Js 25926/20

wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

– 1. Große Strafkammer –

Es handelt sich um eine Teilwiederholung des Verfahrens 2 KLs 5227 Js 40526/17 nach Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof.

Der Angeklagte wurde am 8. Februar 2019 von der 2. Großen Strafkammer wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei tatmehrheitlichen Fällen sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte nur des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen schuldig ist. Insoweit hat es das Verfahren zur Bildung neuer Einzelstrafen, sowie einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe an das Landgericht Frankenthal zurückverwiesen. Der 2019 festgestellte Sachverhalt ist hingegen rechtskräftig.

Die Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten wurden separat verhandelt und in diesen zwischenzeitlich rechtskräftig entschieden. Die Hauptverhandlung musste aufgrund des Gesundheitszustands des Angeklagten mehrfach verschoben werden.

Für weitere Informationen zu dem Verfahren – siehe Terminvorschau für Oktober 2018, Ziff. V., zu finden unter dem folgenden Link:

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-oktober-2018-1/

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Axel Küster, Wiesbaden

 

2. Dienstag, 11.04.2023, 12:30 Uhr, Az. 2 KLs 5101 Js 25301/22

wegen schweren Raubes u. a.

– 2. Große Strafkammer –

Dem 53-jährgen Mann ohne festen Wohnsitz wird zum einen vorgeworfen, im Mai 2022 mittels entsprechendem Anruf bei der Amtsleitung damit gedroht zu haben, eine Bombe im Amtsgericht Bad Dürkheim explodieren zu lassen, woraufhin das Gebäude geräumt wurde. Zu einer Explosion kam es nicht. Im Juni 2022 soll er einen Richter des Amtsgerichts beleidigt und ihm damit gedroht haben, ihn umzubringen, wenn er noch einmal „seine Frau“ anrufe. Ungeachtet der ausgesprochenen Drohung wurde das familiengerichtliche Verfahren, an dem die Lebensgefährtin des Angeklagten beteiligt war, zwischenzeitlich abgeschlossen. Im Juli 2022 soll der Angeklagte im Toilettenraum auf dem Hauptfriedhof in Bad Dürkheim eine Frau an ihren Haaren gerissen haben und während er ihr eine Pistole vorgehalten und sie damit auch auf den Kopf geschlagen habe, soll er sie aufgefordert haben, ihm ihr sämtliches Geld herauszugeben. Als die Frau ihren Geldbeutel aus ihrem Rucksack nehmen wollte, habe er ihr den Rucksack entrissen, das Portmonee an sich genommen, den Rucksack weggeworfen und sich dann vom Tatort entfernt.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen und befindet sich in Untersuchungshaft.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Dino Lang, Oberursel

Nebenklagevertreter: Matthias Schwab, Neustadt a.d.W.

Fortsetzungstermine: Dienstag, 02.05.2023, 10:00 Uhr

                                     Mittwoch, 03.05.2023, 10:00 Uhr

                                     Dienstag, 09.05.2023, 10:00 Uhr

 

3. Mittwoch, 12.04.2023, 9:30 Uhr, Az. 3 KLs 5310 Js 35382/20

wegen schweren Raubes

– 3. Große Strafkammer –

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 50-jährigen Mann aus Neustadt vor, im Oktober 2020 in Neustadt gemeinsam mit einem anderen Mann einen Dritten ausgeraubt zu haben. Dazu sollen sich die beiden Männer in einer Obdachlosenunterkunft in das Zimmer des Geschädigten begeben haben in dem Wissen, dass dieser in seiner Latzhose einen höheren Geldbetrag aufbewahrte. Der Komplize des Angeklagten soll sich auf den Bauch des Geschädigten gesetzt haben, um diesen an einer Flucht zu hindern. Sodann soll der Angeklagte dem Geschädigten ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa 10 cm vorgehalten haben. Während der Komplize den Geschädigten festhielt, soll der Angeklagte dann aus der Tasche der Latzhose des Geschädigten 20.000 Schweitzer Franken und mindestens 3.000 Euro Bargeld entnommen haben. Anschließend sollen die beiden Täter das Geld für sich verwendet haben.

Der Angeklagte ist mehrfach (auch einschlägig) vorbestraft und befindet sich in anderer Sache in Strafhaft. Den hiesigen Tatvorwurf streitet er ab.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Stefan Beck, Landau

Fortsetzungstermine: Mittwoch, 19.04.2023, 9:30 Uhr

                                     Donnerstag, 20.04.2023, 9:30 Uhr

                                     Donnerstag, 27.04.2023, 9:30 Uhr

 

4. Donnerstag, 13.04.2023, 9:30 Uhr, Az. 3 KLs 5370 Js 40813/22

wegen Versuch des schweren Raubes

– 3. Große Strafkammer –

Einem 25-jährigen Mann aus Ägypten wird vorgeworfen, im Oktober 2022 in einer Asylunterkunft in Ludwigshafen einen anderen Mann aufgefordert zu haben, ihm Geld für Zigaretten zu geben, was dieser jedoch abgelehnt habe. Daraufhin soll der Angeklagte ihm die Brille abgenommen und gesagt haben, er werde die Brille erst zurückgeben, wenn er Geld bekäme. Nachdem der Geschädigte die Herausgabe seiner Brille verlangt habe, soll der Angeklagte ihn ins Gesicht geschlagen und ihm in den Bauch getreten haben. Durch Vermittlung eines anderen Bewohners soll der Geschädigte seine Brille schließlich zurückerlangt haben. Im Anschluss soll der Angeklagte den Geschädigten, der sich auf den Weg zu seiner Arbeitsstelle gemacht habe, verfolgt, beleidigt und ihn wiederum zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Sodann soll er im Bereich einer Bahnhaltestelle mit einem Ast den Geschädigten auf den Kopf geschlagen und anschließend aus dem Gleisbett heraus Steine nach dem Geschädigten geworfen haben. Sodann soll er den Geschädigten noch gegen den Mund geschlagen haben, woraufhin dieser zu Boden gegangen sei. Daraufhin soll er den Geschädigten noch in den Bauch getreten und weiter gegen den Kopf geschlagen haben. Währenddessen soll er einen Stein aus dem Gleisbett in der Hand gehalten haben. Erst durch das Eingreifen einer dritten Person und der Polizei soll der Angeklagte von dem Geschädigten abgelassen haben. Am nächsten Tag soll der Angeklagte dem Geschädigten noch damit gedroht haben, ihm oder dessen Mutter etwas anzutun, falls dieser ihn anzeigen würde.

Der Angeklagte ist einfach vorbestraft wegen eines Diebstahlsdelikts. Er befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft und hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Markus Ovdiienko, Frankenthal

Fortsetzungstermine: Montag, 24.04.223, 9:30 Uhr

                                     Mittwoch, 26.04.2023, 9:30 Uhr

 

5. Mittwoch, 19.04.2023, 10:00 Uhr, Az. 2 KLs 5201 Js 40654/22

wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.

– 2. Große Strafkammer –

Den beiden 34- und 42-jährigen Männern aus Ludwigshafen wird vorgeworfen, in einer Nacht im April 2022 in Bad Dürkheim maskiert in eine fremde Wohnung eingedrungen zu sein, um daraus Gegenstände zu stehlen. Der Bewohner der Wohnung soll derweil auf der Couch im Wohnzimmer geschlafen haben. Die Täter sollen ihm sodann mit einer Wasserwaage mehrfach auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen, und ihn anschließend mit den Händen auf dem Rücken gefesselt haben. Während der eine Angeklagte die Wohnung nach Diebesgut abgesucht haben soll, soll der andere den Geschädigten unter Drohungen aufgefordert haben, ihm zu sagen, wo er Bargeld aufbewahre. Die Täter sollen schließlich u. a. einen Flachbildfernseher, einen Laptop, ein Mobiltelefon und eine Geldbörse entwendet haben, bevor sie den Geschädigten gefesselt zurückließen.

Der jüngere der beiden Angeklagten soll darüber hinaus zwischen August und November 2022 in Ludwigshafen weiter straffällig geworden sein. Zum einen soll er seine nunmehr wohl Verlobte bei einem Streit so ins Gesicht geschlagen haben, dass diese das Gleichgewicht verloren und rückwärts mit dem Genick auf ein Treppengeländer gefallen sei. Daraufhin soll er noch die Glasscheibe der Hauseingangstür durchschlagen haben. Am Abend sei es zu einem weiteren Streit zwischen den beiden gekommen, anlässlich dessen er die Geschädigte mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Bei einem dritten Streit an diesem Tag soll er sie mindestens dreimal mit so einer Wucht ins Gesicht geschlagen haben, dass diese zu Boden gegangen und dort benommen liegen geblieben sei. Die Geschädigte soll dadurch Schwellungen und stark blutende Wunden im Gesicht erlitten haben. An einem anderen Tag, als die beiden gemeinsam mit dem Auto unterwegs gewesen seien, soll er, nachdem die Geschädigte eine Vollbremsung vollzogen und aus dem Auto gestiegen sei, dieser hinterhergelaufen und sie dann mit Faust und Ellenbogen ins Gesicht geschlagen haben. Sodann soll er ihr noch eine Schreckschusspistole vorgehalten haben. An einem anderen Tag soll er vor einem Kiosk ohne Grund einen anderen Gast angegriffen haben. Dieser sei zu Boden gegangen und habe das Bewusstsein verloren, woraufhin der Angeklagte noch mit dem Fuß an dessen Kopf getreten habe. In der Folge soll er noch einen E-Scooter und ein Fahrrad gestohlen haben. Den entwendeten E-Scooter soll er sodann alkoholisiert gefahren sein. Als er von einem Autofahrer auf seine auffällige Fahrweise angesprochen wurde, soll er mit Pfefferspray in dessen Gesicht gesprüht haben, wodurch der Mann Hautreizungen und Augenbrennen erlitten habe.

Die Angeklagten sind beide mehrfach vorbestraft, der Jüngere befindet sich wegen der weiteren Taten in Untersuchungshaft. Zur Sache haben sie sich bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                  Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Mannheim

                                      Rechtsanwalt Sebastian Göthlich, Ludwigshafen

Fortsetzungstermine: Montag, 24.04.2023, 13:00 Uhr

                                      Dienstag, 09.05.2023, 13:00 Uhr

                                      Dienstag, 23.05.2023, 10:00 Uhr

                                      Dienstag, 13.06.2023, 10:00 Uhr

 

6. Freitag, 21.04.2023, 09:00 Uhr, Az. 8 KLs 5271 Js 40226/22

wegen schweren Raubes

– 8. Große Strafkammer –

Den beiden 32- und 31-jährigen Männern aus Syrien und Libanon wird vorgeworfen, im November 2022 am späten Abend ein Café in Ludwigshafen ausgeraubt zu haben. Nachdem Betreten des Cafés soll der eine Angeklagte eine nicht geladene und nicht funktionstüchtige Schreckschusspistole und der andere ein Klappmesser gezückt haben und eine Mitarbeiterin des Cafés unter Vorhalten dieser Werkzeuge zur Öffnung der Kasse aufgefordert haben. Die Mitarbeiterin soll der Aufforderung nachgekommen sein und die Angeklagten sollen der Kasse rund 230 Euro entnommen haben. Sodann sollen die Angeklagten noch einen Gast gezwungen haben, sich mit den Gesicht zur Wand zu stellen und die Mitarbeiterin, in einen Raum zu gehen, in dem die Angeklagten einen Tresor vermuteten. Nachdem die Angeklagten erkannt hätten, dass es keinen Tresor gibt, sollen sie das Café verlassen haben und geflohen sein.

Die beiden Angeklagten sind nicht vorbestraft und haben sich bislang nicht zu dem Tatvorwurf eingelassen. Sie befinden sich beide in Untersuchungshaft.

Verteidiger:                  Rechtsanwältin Sophie Boettcher, Frankenthal

                                     Rechtsanwalt Werner Haimayer, Stuttgart

Fortsetzungstermine: Montag, 08.05.2023, 09:00 Uhr

                                     Dienstag, 16.05.2023, 09:00 Uhr

 

II. Fortsetzungstermine in bereits laufenden Verfahren

Verfahren vor der 3. Großen Strafkamme, Az. 3 KLs 5221 Js 40316/181 (Beginn war Montag, 06.03.2023, 9:30 Uhr) wegen Vergewaltigung:

Mittwoch, 05.04.2023, 9:30 Uhr

 

Britta Hoth

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Frankenthal, den 30.03.2023