Terminvorschau Februar 2019
I. Dienstag, den 5.2.2019, 9:30 Uhr. Strafverfahren "BASF-Explosion", bereits angekündigt mit separater Mitteilung.
II. Mittwoch, den 27.2.2019, 9:15 Uhr, Saal 20, wg. versuchten Toschlags u. a., 7 KLs 5820 Js 35311/18 jug.
7. Strafkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 20jährigen Mann aus Syrien zur Last, im Jahr 2018 zu vier Zeitpunkten in Altrip, Speyer und Ludwigshafen Straftaten begangen zu haben. Im Einzelnen soll der Angeklagte versucht haben, in eine Verkaufshütte eines Sportvereins in Altrip einzubrechen. Zeugen, die ihn hierbei beobachtet und von der Tat abgehalten haben, soll er mit einem Messer bedroht haben. In einem Bekleidungsgeschäft in Speyer soll der Angeklagte Kleidungsstücke im Wert von rund 80 EUR entwendet und hierbei ein Taschenmesser bei sich getragen haben. In Ludwigshafen soll der Angeklagte im Juni 2018 in der Filiale eines Elektronikmarktes drei Sportuhren im Wert von 845,93 EUR entwendet haben. Im September 2018 soll der Angeklagte schließlich auf dem Berliner Platz einen anderen Mann angegriffen und im Rahmen der sich anschließenden Auseinandersetzung mit seinem Taschenmesser in die Brust und den Hals gestochen haben. Das Opfer habe Stichverletzungen erlitten, die genäht werden mussten. Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen. Er ist derzeit in dieser Sache inhaftiert.
Verteidiger: RA Alexander Kiefer, Frankenthal
Fortsetzung: 19.3., 14 Uhr, 26.3., 2.4., 9.4., jeweils 9.15 Uhr, 15.4., 13 Uhr, 7.5. und 21.5, je 9.15 Uhr, 27.5.2019, 13 Uhr.
III. Mittwoch, den 27.2.2019, 9 Uhr, Saal (tba), wg. Mordes u. a., 1 Ks 5120 Js 31991/12
1. Strafkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 47jährigen Mann aus Haßloch zur Last, gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter im August 2012 in Speyer einen Raubüberfall auf eine Nachbar durchgeführt zu haben und eine sich dort befindliche Angestellte getötet zu haben. Der Angeklagte habe in der Bar u. a. die Geldspielautomaten aufgehebelt. Das Opfer habe sich den Tätern entgegengestellt und sei an den schweren zugefügten Verletzungen, u. a. Stich- und Schussverletzungen, am Tatort verstorben. Insgesamt seien durch die Tat rund 6.000 EUR erbeutet worden.
Der Angeklagte war in dieser Sache zunächst drei Monate in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde im Rahmen der Haftbeschwerde indes aufgehoben, da dringender Tatverdacht nicht bestehe. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Er ist strafrechtlich bereits zahlreich in Erscheinung getreten.
Zur Sicherstellung der Ordnung während des Strafverfahrens finden Einlasskontrollen statt. Es werden Sitzkarten ausgegeben. Der Einlass ist nur begrenzt möglich und erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens ab 8.45 Uhr.
Verteidiger: Rechtsanwalt Friedrich Demandt, Mannheim
Fortsetzung: 6.3., 13.3., 20.3., 3.4., 10.4., 15.4., 17.4., 7.5., 8.5., jeweils 9 Uhr.
IV. Fortsetzungstermine in dem Verfahren wg. Tötung eines Babys:
12.2., 14.2., je 9 Uhr
15.2., 10 Uhr
19.2., 21.2., 22.2., je 9 Uhr
14.3., 14 Uhr
15.3., 9 Uhr
19.3., 13 Uhr
21.3., 22.2., je 9 Uhr
26.3., 13 Uhr
27.3., 1.4., je 9 Uhr
2.4., 3.3., 4.4., je 14 Uhr
18.4., 9 Uhr (Kurztermin)
Frankenthal, den 29. Januar 2019
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht - stVDirAG -
Medienreferent
Herausgeber: Landgericht Frankenthal (Pfalz)