Terminvorschau Juli 2022

Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern

1. Dienstag, 19.07.2022, 9:30 Uhr, Az. 3 KLs 5321 Js 25246/20

wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

– 3. Strafkammer –

Die Staatsanwaltschaft legt einem heute 53-jährigen Mann aus Ludwigshafen zur Last, in der Zeit zwischen Oktober 2001 und Oktober 2004 in mehr als 140 Fällen an seinem zu Beginn der Taten 10-jährigen Stiefsohn sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben und an sich von dem Kind vornehmen zu lassen haben. Es soll auch zum Geschlechtsverkehr gekommen sein.

Der Angeklagte ist bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Tatvorwürfe weist er zurück.

Verteidiger:                   Rechtsanwalt Rolf Weis, Speyer

Nebenklägervertreter:  Bernd Schweitzer, Bad Dürkheim

Fortsetzungstermine:   Donnerstag, 21.07.2022, 9:30 Uhr

                                       Dienstag, 26.07.2022, 9:30 Uhr

                                       Montag, 01.08.2022, 9:30 Uhr

 

2. Mittwoch, 20.07.2022, 10:00 Uhr, Az. 1 KLs 5227 Js 25926/20

wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

– 1. Strafkammer –

Dem 66-jährigen, aus Italien stammenden Mann wird vorgeworfen, zwischen Sommer 2016 und Frühjahr 2018 in insgesamt 16 Fällen u. a. in Ludwigshafen oder in seiner Pizzeria in Weisenheim am Sand mit Marihuana verschiedener Qualitätsstufen gehandelt, und dieses später auch gemeinsam mit zwei weiteren Männern in einer „Indooranlage“ selbst angebaut und kiloweise geerntet zu haben, um es anschließend gewinnbringend zu verkaufen.

Der Angeklagte war von der 2. Strafkammer bereits wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Die Entscheidung ist vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen worden, da der BGH die von dem Angeklagten errichtete Cannabisplantage rechtlich anders als in der Erstverurteilung beurteilt hat. Das Landgericht hatte den Angeklagten aufgrund der unterschiedlichen Wuchshöhen der Cannbispflanzen wegen mehrerer Delikte des Handeltreibens verurteilt. Der Bundesgerichtshof sah hierin jedoch lediglich eine Tat. Die Kammer wird daher nun neu über die Strafen zu entscheiden haben.

Der Angeklagte ist einfach vorbestraft wegen Betrugs.

Verteidiger:                    Rechtsanwalt Axel Küster, Wiesbaden

 

Britta Hoth

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Frankenthal, den 30.06.2022