Terminvorschau Juni 2022

Verhandlungen vor den Strafkammern im Juni 2022

Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern

1. Mittwoch, 08.06.2022, 9:00 Uhr, Az. 2 KLs 5427 Js 19793/20

wegen bewaffnetem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

– 2. Strafkammer –

Dem 34-jährigen Mann aus Ludwigshafen am Rhein wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 2020 bis Ende Juni 2021 aus seiner Wohnung heraus und später auch am Carl-Wurster-Platz in Ludwigshafen Betäubungsmittel (Marihuana, Kokain, Haschisch) in nicht geringer Menge an einen unbekannten Personenkreis verkauft zu haben. Die Betäubungsmittel soll er hierbei in seinem Wohnzimmer neben zwei griffbereiten Messern verwahrt haben.

Der Angeklagte ist vorbestraft, u. a. auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gab er an, er besitze das Marihuana lediglich zum Eigenkonsum.

Verteidiger:                 Rechtsanwältin Gabriele Haas, Ludwigshafen am Rhein

Fortsetzungstermin:  Mittwoch, 15.06.2022, 9:00 Uhr

 

2. Dienstag, 21.06.2022, 9:00 Uhr, Az. 2 KLs 5516 Js 32586/20

wegen fahrlässiger Tötung und verbotenem Kraftfahrzeugrennen

– 2. Große Strafkammer –

Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Mann aus Biblis zur Last, am Abend des 19. September 2020 durch sein Fahrverhalten auf der K 1 bei Weißenheim am Berg einen Verkehrsunfall mit drei Toten verursacht zu haben. Der Angeklagte soll, um die Strecke vom Ortsausgang Weisenheim nach Kirchheim in der höchstmöglichen Geschwindigkeit zurückzulegen, seinen Pkw – ein Jaguar XF – im Sportmodus stark und schließlich auf eine Geschwindigkeit von etwa 150 km/h beschleunigt haben. In einer uneinsichtigen Rechtskurve soll er dann mit einer Geschwindigkeit von immerhin noch 120 km/h, fahrphysikalisch nicht vermeidbar auf die linke Spur gedriftet sein. Der ihm dort zunächst entgegenkommende Pkw habe noch nach rechts ausweichen, und eine Kollision vermieden werden können. Der Angeklagte soll seinerseits ebenfalls versucht haben, gegenzulenken, hierbei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und erneut auf die Gegenfahrbahn gekommen sein, wo es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem Pkw Mitsubishi gekommen sei. Die darin befindliche Fahrerin, die Beifahrerin und ein 15 Monate alter Junge verstarben noch am Unfallort. Lediglich ein einen Monat altes Mädchen überlebte den Zusammenstoß. Der Angeklagte sowie sein Beifahrer blieben annähernd unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, hierbei ein sogenanntes Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst gefahren und dadurch fahrlässig den Tod dreier Menschen verursacht zu haben (§ 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 StGB). Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Februar 2022 die Vorschrift für verfassungsgemäß erklärt (Beschluss vom 9.2.2022, Az. 2 BvL 1/20).

Der Angeklagte war bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Zur Tat hat er sich bislang nicht eingelassen.

Aufgrund des hohen Interesses in der Öffentlichkeit werden die Plätze im Zuschauerraum durch Platzkarten nach Reihenfolge der Anfrage am Sitzungstag vergeben. Für Medienvertreter werden eigens Plätze reserviert. Der Einlass in den Sitzungssaal ist jeweils erst 15 Minuten vor Sitzungsbeginn möglich.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Bastian Bubel, Lampertheim

Nebenklägervertreter:  Rechtsanwalt Volker Hoffmann, Frankenthal

                                     Rechtsanwalt Hans-Norbert Rempel, Hettenleideheim

                                     Rechtsanwalt Frank Roos, Maxdorf

Fortsetzungstermine: Donnerstag, 23.06.2022, 9:00 Uhr

                                      Donnerstag, 30.06.2022, 9:00 Uhr

                                      Donnerstag, 07.07.2022, 9:00 Uhr

 

3. Dienstag, 21.06.2022, 9:30 Uhr, Az. 3 KLs 5171 Js 23078/21

wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.

– 3. Große Strafkammer –

Dem 33-jährigen Mann aus Mannheim wird unter anderem vorgeworfen, im Mai 2021 einen anderen Mann, der zur selben Frau wie der Angeklagte eine Beziehung zu pflegen schien, an dessen Wohnung aufgesucht und ihn dann mehrfach, insbesondere ins Gesicht geschlagen zu haben. Er soll den Nebenbuhler am Kiefer und an der Nase verletzt, sowie ihm mehrere Zähne ausgeschlagen haben. An einem anderen Tag soll er einem Bekannten, den er in einer Straßenbahn getroffen hatte, mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt und ihn dabei aufgefordert haben, ihm Geld zu geben. Währenddessen soll er in der anderen Hand ein Messer gehalten haben. Einen Tag später soll er – trotz Hausverbots – die Praxisräume eines Arztes betreten haben, bei dem er zuvor im Methadonprogramm gewesen sei. Dort soll er einer Auszubildenden mit der mitgebrachten Hülle einer Panzerkette bedroht und sie so genötigt haben, das Labor zu verlassen, sodass er insgesamt 225 Tabletten des Medikaments Methaddict an sich nehmen konnte. Unter Androhung des Einsatzes seines Schlagwerkzeugs soll er sodann die Praxis mit seiner Beute verlassen haben. Ein paar Tage später soll er in einem Ladengeschäft Kleidungsstücke gestohlen haben. So soll er ein Paar neue Schuhe aus dem Regal genommen und gegen seine alten ausgetauscht, und anschließend den Laden mit einem Rucksack mit weiteren Artikeln (Shirts, Hosen und Headsets) ohne zu bezahlen verlassen haben.

Der Angeklagte ist mehrfach, insbesondere wegen Diebstahldelikten vorbestraft. Er befindet in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sei der Angeklagte drogen- und medikamentenabhängig und leide an einer paranoiden Schizophrenie. Sie beantragt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Gabriel Eisele, Mannheim

Fortsetzungstermin:   Dienstag, 28.06.2022, 9:30 Uhr

                                     Donnerstag, 30.06.2022, 9:30 Uhr

 

4. Dienstag, 21.06.2022,16:00 Uhr, Az. 2 KLs 5327 Js 3893/21

wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln

– 2. Strafkammer –

Den drei zwischen 35- und 39-jährigen Männern u. a. aus Neuhofen wird zur Last gelegt, zwischen März und Mai 2020 sowie im März 2021 u. a. in Neuhofen, Neustadt, Haßloch und Ludwigshafen im großen Stil mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Spätestens Anfang 2020 sollen die Täter übereingekommen sein, miteinander Drogengeschäfte im Kilogrammbereich durchzuführen, wobei sie die einzelnen Arbeitsbereiche (Kontaktaufnahme, Bestellungen, Koordination der Lieferungen, Aufbewahrung, Auslieferung an die Abnehmer) untereinander aufgeteilt hätten. Bei den Betäubungsmitteln handelte es sich im Wesentlichen um Marihuana, aber auch um Amphetamin („Speed“) und Kokain. Die Lieferungen befanden sich im Hinblick auf das Marihuana stets im Kilogrammbereich, in einem Fall wurden sogar 100 kg geliefert. Die Angeklagten sollen jeweils Taterträge in Höhe von mehreren Millionen erzielt haben.

Die Staatsanwaltschaft wurde im Rahmen der Entschlüsselung der sogenannten Encrochats auf die Angeklagten und die angeklagten Taten aufmerksam.

Alle drei Angeklagten befinden sich derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zwei der Angeklagten sind mehrfach, auch einschlägig vorbestraft, der Dritte war bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Verteidiger:                  Rechtsanwalt Dr. Ulrich Neumann, Mannheim

                                      Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Mannheim

                                      Rechtsanwalt Tobias Abel, Mannheim

                                      Rechtsanwältin Denise Gerull, Brühl

                                      Rechtanwalt Ulrich Sommer, Köln

                                      Rechtsanwalt Friedrich Demandt, Mannheim

Fortsetzungstermine: Mittwoch, 13.07.2022, 9:00 Uhr

                                      Freitag, 29.07.2022, 9:00 Uhr

                                      Dienstag, 02.08.2022, 9:00 Uhr

                                      Mittwoch, 24.08.2022, 9:00 Uhr

                                      Montag, 29.08.2022, 9:00 Uhr

                                      Mittwoch, 31.08.2022, 9:00 Uhr

                                      Montag, 05.09.2022, 9:00 Uhr

                                      Montag, 19.09.2022, 9:00 Uhr

                                      Donnerstag, 22.09.2022, 9:00 Uhr

                                      Dienstag, 11.10.2022, 9:00 Uhr

                                      Freitag, 14.10.2022, 9:00 Uhr

 

5. Mittwoch, 22.06.2022, 9:00 Uhr, Az. 2a KLs 5227 Js 3556/22

wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

– Hilfsstrafkammer der 2. Strafkammer –

Dem 37-jährigen Mann aus Speyer wird vorgeworfen, im Januar dieses Jahres in seiner Wohnung verschiedene Betäubungsmittel (bspw. Ketamin, Marihuana, Haschisch, ca. 130 Ecstasy-Pillen und knapp 1,5 kg Amphetamin) aufbewahrt zu haben, die teilweise zum eigenen Konsum, weit überwiegend zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen seien.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zur Tat hat er sich bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Andreas Flory, Speyer

Fortsetzungstermin:  Mittwoch, 29.06.2022, 9:00 Uhr

 

6. Donnerstag, 23.06.2022, 9:00 Uhr, Az. 7 Ns 5221 Js 44563/18 jug

wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

– 7. Strafkammer als Jugendschutzkammer –

Die Staatsanwaltschaft legt einem heute 29-jährigen Mann aus Grünstadt zur Last, in der Zeit zwischen Mai und Juni 2017 an zwei verschiedenen Tagen an jeweils einer der beiden Töchter seiner seinerzeitigen Lebensgefährtin (damals 9 und 12 Jahre alt) sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Er soll in einem Fall die ältere Tochter an ihren äußeren Geschlechtsorganen berührt haben. In einem anderen Fall soll er die jüngere Tochter (erfolglos) dazu aufgefordert haben sich auszuziehen. Das Amtsgericht Grünstadt hatte das Verfahren betreffend die jüngere Tochter eingestellt und den Mann wegen der anderen Tat zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Dirk Best, Bad Dürkheim

Fortsetzungstermine: Donnerstag, 30.06.2022, 9:00 Uhr

                                     Montag, 04.07.2022, 9:00 Uhr

 

7. Montag, 27.06.2022, 9:00 Uhr, Az. 2 KLs 5127 Js 29570/21

wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

– 2. Strafkammer –

Dem 34-jährigen Mann aus Neustadt wird vorgeworfen, im Januar 2022 von seiner Wohnung aus Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft zu haben. In einem Rucksack in seiner Wohnung soll er u. a. 1 kg Marihuana, rund 800 Ecstasy-Pillen, 120 Gramm Metamphetamin, 40 Gramm Kokain, 700 Ecstasy-Tabletten, 570 LSD-Paper, 20 Gramm Haschisch und 140 Gramm Amphetamin aufbewahrt haben. In unmittelbarer Nähe zum Rucksack soll er ein zugriffsbereit einen Baseballschläger gelagert haben.

Der Angeklagte ist bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zu dem Tatvorwurf ließ er sich dahingehend ein, der Inhalt des Rucksacks sei zum Eigenbedarf gedacht gewesen.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen

                                     Roman Schweitzer, Bad Dürkheim

Fortsetzungstermine: Dienstag, 19.07.2022, 13:30 Uhr

                                     Donnerstag, 21.07.2022, 9:00 Uhr

 

8. Mittwoch, 29.06.2022, 13:00 Uhr, Az. 2a KLs 5371 Js 1558/20

wegen Betrugs

– Hilfsstrafkammer der 2. Strafkammer –

Dem 41-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im September und Oktober 2016 einen anderen Mann dazu überredet zu haben, in einer Sparkassenfiliale in Bobenheim-Roxheim für ihn mehrere Darlehensverträge abzuschließen und die Darlehensbeträge in Höhe von insgesamt 200.000 € ihm zu überlassen. Der Angeklagte soll dabei mit einem Privatkundenbetreuer in dieser Bankfiliale zusammengewirkt haben, der trotz mangelnder Bonität Darlehen gewährte. Dem Darlehensnehmer soll der Angeklagte zugesichert haben, dass er die monatlichen Raten von insgesamt rund 1.850 € zahlen werde. Dies soll er zunächst auch getan haben. Dann soll er, wie von Anfang an geplant, die Zahlungen eingestellt, und sich nach Tunesien abgesetzt haben. Der Darlehensnehmer konnte die Darlehensraten nicht bedienen. Das Darlehen wurde gekündigt und es entstand ein Kündigungssaldo von knapp 187.000 €.

Der Angeklagte ist mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft und befindet sich derzeit in einer anderen Sache in Strafhaft. Er hat ankündigen lassen, die Tat im Rahmen der Hauptverhandlung einräumen zu wollen.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Hüseyin Salan, Mannheim

 

Britta Hoth

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Frankenthal, den 31.05.2022