Terminvorschau November 2020

Verfahren vor den Strafkammern im November 2020

I. Neu beginnende Strafverfahren im November 2020

1. Donnerstag, den 12.11.2020, 10:30 Uhr, wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, Az. 2 KLs 5177 Js 32344/19

2. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft einer 30-jährigen Frau aus Bremen sowie drei Männern aus Essen im Alter von 27 und 30 Jahren vor, zwischen Mai und September 2019 als Bandenmitglieder mehrere Straftaten durch den sog. „falsche Polizeibeamte-Trick“ begangen zu haben. Das Geschäftsmodell der Bande soll nach den Angaben der Staatsanwaltschaft grundsätzlich wie folgt funktionieren:

Ein sog. „Keiler“ sucht sich aus Telefonbüchern Personen heraus, deren Vorname auf ein höheres Alter schließen lässt. Er ruft diese Personen von einem Callcenter in der Türkei aus an und gibt sich als Polizeibeamter aus. Er versucht den älteren Menschen in Telefonaten vorzuspiegeln, dass bei angeblich festgenommenen Mitgliedern einer Einbrecherbande ein Zettel mit dem Namen und der Adresse des Angerufenen gefunden worden sei. Damit seien die im Haus befindlichen Wertgegenstände, das Bargeld sowie auch Bankguthaben nicht mehr sicher. Es sei daher erforderlich, dass diese Gegenstände vor die Haustür gelegt würden, damit die vermeintlichen Polizeibeamten diese abholen und so lange in Verwahrung nehmen könnten, bis die Gefahr vorbei sei. Die Bandenmitglieder halten hierbei bis zur Übergabe telefonisch Kontakt zu den Betrugsopfern, um zu verhindern, dass Personen aus dem persönlichen Umfeld informiert werden.  Tatsächlich werden diese Wertgegenstände durch andere Bandenmitglieder (sog. „Läufer“) abgeholt, wobei sie von sog. „Logistikern“ ständig über den Fortgang informiert werden. Schließlich wird die Beute über Umwege in die Türkei zu dem Initiator gebracht.

Nach der Anklage soll eine 84 Jahre alte Frau aus Neustadt an der Weinstraße Ende Juni 2019 entsprechend der obigen Darstellung von Unbekannten angerufen und zur Bereitstellung von 16.000 Euro und 15.000 Euro gebracht worden sein. Zumindest der Betrag von 15.000 Euro soll von der Angeklagten zu 1) und dem Angeklagten zu 2) abgeholt worden sein.

Mitte September 2019 soll eine 81-jährige Frau aus Backnang von einem gesondert verfolgten Mann angerufen worden sein, um diese zur Übergabe von Wertgegenständen zu bringen. Die Seniorin soll daraufhin Gold und Schmuck aus ihrem Bankschließfach beschafft haben. Die Abholung der Wertsachen soll gescheitert sein, da die ältere Dame zuvor eingeschlafen sei. An dieser versuchten Tat sollen die Angeklagte zu 1), der Angeklagte zu 2) und der Angeklagte zu 3) beteiligt sein.

Ebenfalls gegen Mitte September 2019 soll ein 80 Jahre alter Mann aus Speyer von einem unbekannten Anrufer veranlasst worden sein, 20.000 Euro von seinem Bankkonto abzuheben und zur Abholung zu deponieren. Die Beute soll von dem Angeklagten zu 2) und dem Angeklagten zu 4) abgeholt und verteilt worden sein.

Ende Mai 2019 soll eine 79-jährige Frau aus Frankfurt durch entsprechende Anrufe unbekannter Personen bewegt worden sein, einen Betrag von insgesamt 13.000 Euro zur Abholung durch die Angeklagte zu 1) und den Angeklagten zu 2) zu deponieren.

Die Angeklagten zu 2) und 3) sind bereits vorbestraft, die Angeklagte zu 1) und der Angeklagte zu 4) nicht. Der Angeklagte zu 2) befindet sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft. Die Angeklagten zu 1) bis 3) haben bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der Angeklagte zu 4) hat im Ermittlungsverfahren eine Tatbeteiligung eingeräumt.

Verteidiger der Angeklagten zu 1):         Rechtsanwältin Gabriele Haas,

                                                                    Rechtsanwalt Elmar Buschbacher, Frankenthal

Verteidigerin des Angeklagten zu 2):      Rechtsanwältin Simone Schneider, Mannheim

Verteidiger des Angeklagten zu 3):         Rechtsanwalt Marc Schleser-de la Fontaine, Essen

Verteidiger des Angeklagten zu 4):         Rechtsanwalt Udo Dziomba, Krefeld

 

Fortsetzungstermine:                                 Montag, den 16.11.2020, 10:00 Uhr

                                                                      Montag, den 23.11.2020, 10:00 Uhr

                                                                      Donnerstag, den 26.11.2020, 10:00 Uhr

                                                                      Mittwoch, den 16.12.2020, 10:00 Uhr

                                                                      Donnerstag, den 07.01.2021, 10:00 Uhr

                                                                      Dienstag, den 12.01.2021, 10:00 Uhr

                                                                              

2. Montag, den 16.11.2020, 9:30 Uhr, wegen Vergewaltigung, Az. 3 KLs 5421 Js 5915/18

3. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen vor, eine Frau aus Ludwigshafen am 01.01.2018 nach einer gemeinsamen Silvesterfeier zwei Mal vergewaltigt zu haben.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Er hat im Ermittlungsverfahren angegeben, dass es zu einem einvernehmlichen Kontakt gekommen sei.

Verteidiger:                                                  Rechtsanwalt Tino Rüttinger, Worms

Fortsetzungstermine:                                  Donnerstag, den 19.11.2020, 9:30 Uhr

                                                                       Montag, den 23.11.2020, 9:30 Uhr

                                                                       Donnerstag, den 26.11.2020, 9:30 Uhr

 

3. Dienstag, den 17.11.2020, 9:30 Uhr, wegen Vergewaltigung, Az. 3 KLs 5421 Js 43215/18

3. Große Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft legt einem 46-jährigen Mann aus Ludwigshafen zur Last, in der Zeit zwischen September 2018 und April 2019 in Ludwigshafen Straftaten zum Nachteil seiner Ehefrau begangen zu haben.

Im September 2018 soll der Angeklagte seine Ehefrau vergewaltigt haben. Als die Ehefrau um Hilfe gerufen habe, habe der Angeklagte ihr, so die Staatsanwaltschaft, ein Kissen auf das Gesicht gedrückt. Auf ein Klingeln des Nachbars habe der Angeklagte von seiner Frau abgelassen.

Wenige Tage später soll der Angeklagte versucht haben, seine Ehefrau ein weiteres Mal zu vergewaltigen.  Als er begonnen habe, sie gegen ihren Willen zu entkleiden und sie hierbei um Hilfe gerufen habe, soll der Angeklagte ihr für einige Sekunden ein Kissen in das Gesicht gedrückt haben. Als die Ehefrau ihrem Mann anschließend mitgeteilt habe, dass sie ihn verlassen werde, habe er erneut ein Kissen für einige Sekunden fest auf ihr Gesicht gedrückt. Anschließend sei es ihr gelungen, aus dem Zimmer zu fliehen und so die Vergewaltigung zu verhindern.

Schließlich soll der Angeklagte im April 2019 die Reifen des Autos seiner Ehefrau zerstochen haben.

Der Angeklagte hat die Tatbegehung bestritten. Er ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.

 

Verteidiger:                                                  Rechtsanwalt Bülent Döger, Ludwigshafen         

Fortsetzungstermine:                                  Montag, den 30.11.2020, 9:30 Uhr

 

II. Neu anberaumte Verhandlungstermine in laufenden Verfahren

1. Verfahren wegen Verstößen gegen die Weisungen der Führungsaufsicht

In dem bei der 2. Großen Strafkammer seit Mai 2020 laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Weisungen der FührungsaufsichtAz. 2 KLs 5427 Js 42149/19 (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/sitzungsbetrieb-im-monat-mai/) hat die Kammer folgenden weiteren Verhandlungstermin bestimmt:

Donnerstag, den 19.11.2020, 9:30 Uhr

 

2. Verabredung zur Begehung eines Verbrechens

In dem bei der 3. Großen Strafkammer seit Oktober 2020 laufenden Verfahren wegen der Verabredung zur Begehung eines Verbrechens, Az. 3 KLs 5270 Js 22983/20, hat die Kammer folgenden weiteren Verhandlungstermin bestimmt:

Montag, den 9.11.2020, 9:30 Uhr

An diesem Tag könnte es zu den Plädoyers und zu einem Urteil kommen.

 

Philipp Sturhan

Pressesprecher

Richter am Landgericht

Frankenthal, den 30.10.2020