Urteil im Verfahren wegen Tötung eines Mannes in Haßloch

1. Große Strafkammer verurteilt Angeklagten zu Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts hat den Angeklagten nach 24 Verhandlungstagen heute wegen Totschlags, Unterschlagung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer sah es nach einer umfassenden Beweisaufnahme mit 32 Zeugen und 3 Sachverständigen als erwiesen an, dass der 55-jährige Angeklagte seinen Bekannten aus Haßloch getötet hat. Nicht nachweisen ließ sich nach Ansicht der Kammer der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte das Opfer aus Habgier getötet habe. Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes gewesen. Für die Richter war es auch denkbar, dass der Angeklagte erst nach der Tat den Entschluss gefasst hat, dem Opfer Betäubungsmittel und Geld zu entwenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung hinsichtlich des Tötungsvorwurfs einen Freispruch.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

 

Philipp Sturhan

Pressesprecher

Richter am Landgericht

Frankenthal, den 06.05.2020