Verfahren wg. des zu Tode Kommens zweier Unternehmer

Verfahren vor der 1. großen Strafkammer geht in die Schlussphase

In dem Verfahren vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) wegen des zu Tode Kommens zweier Unternehmer hat heute die Staatsanwaltschaft plädiert. Der bis deutlich in den Nachmittag andauernde Sitzungstag fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da bereits zuvor im Verfahren zeitweise nicht-öffentlich verhandelt worden war.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, alle drei Angeklagten wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslangen Freiheitsstrafen zu verurteilen sowie die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Hinsichtlich des Angeklagten G. wurde zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt. 

Das Verfahren wird am Freitag, den 21.09.2018 mit den Plädoyers der Verteidigung und der Nebenkläger fortgesetzt. Die Sitzung ist nicht-öffentlich. 

 

Frankenthal, den 19.09.2018

Christian Bruns

Richter am Amtsgericht - stVDirAG - 

Medienreferent des Amts- und Landgerichts