Verkündungstermin in "Schwimmbad"-Verfahren aufgehoben

Kammer eröffnet auf Antrag die Beweisaufnahme erneut.

Im sog. "Schwimmbad"- oder auch "Ostparkbad"-Prozess hat die 2. Strafkammer des Landgerichts den für 28.3.2019 angesetzten Verkündungstermin aufgrund eines Beweisantrags aufgehoben. Die Beweisaufnahme wird wiedereröffnet. Neue Termine wurden bestimmt für 12.4.2019 und 15.4.2019, jeweils 10 Uhr. Im Termin am 12.4.2019 soll u. a. der Sachverständige Dr. W. ergänzend Stellung nehmen.

 

 

Frankenthal, den 26. März 2019

Christian Bruns

Richter am Amtsgericht -stVDirAG-

Medienreferent