Erstinstanzliche Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat Dezember 2016

1. Mittwoch, den 7. Dezember 2016

10.00 Uhr – Saal 20 – § 29 a BtmG – Az.: 2 KLs 5227 Js 23346/16

Verteidiger:Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 32jährigen Mann aus dem Libanon u. a. zur Last, am 7.7.2016 in Neuhofen in seiner Wohnung u. a. 75 g Marihuana, 318g Amphetamin und rund 350g Haschisch zum gewinnbringenden Verkauf verwahrt zu haben.Der Angeklagte ist strafrechtlich ein Mal anderweitig in Erscheinung getreten. Er ist in dieser Sache derzeit inhaftiert.

 

2. Montag, den 19. Dezember 2016

10.00 Uhr – Saal 20 – Betrug – Az.: 2 KLs 5410 Js 24524/12

Verteidiger:Rechtsanwalt Dr. Schulte, Ludwigshafen, Rechtsanwalt Walter, Frankenthal

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einer 50jährigen Frau aus Ludwigshafen und einem 48jährigen türkischstämmigen Mann aus Frankenthal zur Last, in der Zeit von April bis Juni 2012 in Frankenthal Werbeaufträge für das Unternehmen „Wellkos“ in Auftrag gegeben zu haben, obwohl sie gewusst hätten, dass sie diese Aufträge weder durch das Firmen-, noch durch das Privatvermögen hätten bezahlen können. Gleiches gelte für von dem männlichen Angeklagten geschaltete Stellenanzeigen. Insgesamt sei den betroffenen Werbeunternehmen (Verlage, Printmedien, Agenturen) ein Schaden von rund 300.000 EUR entstanden. Die Angeklagte ist strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten.Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits mehrfach anderweitig in Erscheinung getreten. Beide Angeklagte haben hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend eingelassen, dass alleine der jeweils andere für die Aufträge verantwortlich gewesen sei und die Tatvorwürfe im Ergebnis bestritten.

 

3. Mittwoch, den 14. Dezember 2016

9.00 Uhr - Saal 1 – Totschlag – Az.: 1 Kls 5720 Js 21078/16 jug.

1. Strafkammer

Verteidigerin: : Rechtsanwalt Sebastian Göthlich, Ludwigshafen

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 20jährigen Mann aus Eritrea zur Last, im Juni 2016 in Ludwigshafen einen anderen Mann erstochen zu haben. Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer sei im Rahmen einer eritreischen Tauffeier nachts ein Streit eskaliert. Das Opfer konnte durch eine Not-OP nicht mehr gerettet werden. Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren nur teilweise zur Sache eingelassen. Er ist derzeit in dieser Sache inhaftiert.

 

4. Donnerstag, den 29. Dezember 2016

9.00 Uhr - Saal 1 – Verstoß gegen das BtMG – Az.: 1 KLs 5427 Js 14724/15 (2)

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Axel Küster, Wiesbaden

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 28jährigen Mann aus Winnweiler zur Last, am 16.5.2015 in Neustadt an der Weinstraße diverse Betäubungsmittel mit der Absicht des gewinnbringenden Verkaufs verwahrt zu haben und dabei u. a. eine Gaspistole mitgeführt zu haben. Die 2. Strafkammer des Landgerichts hatte den Angeklagten bereits am 30. März 2016 verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat auf die eingelegte Revision den Schuldspruch nun teilweise geändert und den Strafausspruch aufgehoben. Die Sache wird daher insofern vor der 1. Strafkammer erneut verhandelt.

 

Frankenthal (Pfalz), den 29. November 2016

– Der Mediendezernent –

 

B r u n s

Richter am Amtsgericht – stVDirAG -

 

Herausgeber: Landgericht Frankenthal