Erstinstanzliche Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat November 2016

1. Donnerstag, den 10. November 2016

9.00 Uhr - Saal 1 – Mord u. a. . – Az.: 5220 Js 16663/16

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Maximilian Endler, Mannheim; Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 32jährigen Mann aus Frankenthal zur Last, in der Nacht vom 14.5.2016 in Frankenthal im Nachgang eines Streits mit seiner Lebensgefährtin zunächst die zu diesem Zeitpunkt schlafende Frau mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben. Einem der Lebensgefährtin zur Hilfe eilenden Bekannten habe der Angeklagte ebenfalls Schnittwunden u. a. zugefügt. Der Angeklagte soll danach die gemeinsame, zu diesem Zeitpunkt zwei Monate alte Tochter vom Balkon der Wohnung im zweiten Oberschoss auf die Straße geworfen haben, woraufhin diese verstarb. Schließlich habe der Angeklagte bei Eintreffen der Polizei seine beiden anderen Kinder als Druckmittel eingesetzt und angedroht diese zu töten. In Ausführung seiner Drohung habe er seiner zu diesem Zeitpunkt sechsjährigen Tochter sodann zwei Mal in den Bauch gestochen. Das Mädchen überlebte nach Notoperation. Der Angeklagte hatte vor der Tat Kokain konsumiert.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits einmal in Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren zur Sache eingelassen und die Tatvorwürfe im Ergebnis bestritten. Er ist derzeit in dieser Sache inhaftiert.

Fortsetzungstermine 28.11.2016, 05.12.2016, 08.12.2016, 16.12.2016, 03.01.2017, 24.01.2017, 26.01.2017, jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal 1.

2. Donnerstag, den 10. November 2016

9.00 Uhr - Saal 1 – Mord – Az.: 5220 Js 21952/16

1. Strafkammer

Verteidigerin: : Rechtsanwalt Dr. Frank Zander, Mannheim; Rechtsanwalt Nikolaus Bayer, Speyer; : Rechtsanwalt Steffan Lindberg, Mannheim

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 23jährigen Mann aus Afghanistan zur Last, im Juni 2016 in Otterstadt einen anderen Mann aus übersteigertem Ehrgefühl erstochen zu haben. Der Angeklagte sei nicht bereit gewesen, es hinzunehmen, dass der von seiner Ehefrau getrennt lebende, aber noch nicht geschiedene Mann eine Beziehung mit der Schwester des Angeklagten begonnen habe (sog. „Ehrenmord“). Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren zur Sache eingelassen und die Tatvorwürfe im Ergebnis bestritten. Er ist derzeit in dieser Sache inhaftiert.

3. Montag, den 21. November 2016

10.00 Uhr – Saal 20 – § 29 a BtmG – Az.: 2 KLs 5427 Js 22784/14

Verteidiger:Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim; Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 34jährigen Mann aus Mannheim zur Last, am 23.7.2014 in Ludwigshafen und andernorts gemeinsam mit zwei anderweitig Verfolgten Männern mehr als 20 kg Amphetaminbase erworben zu haben, die nach Streckung als 250 kg Amphetamin hätte verkauft werden sollen. Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten.Der Angeklagte ist strafrechtlich ein Mal anderweitig in Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren zur Sache eingelassen und die Tatvorwürfe im Ergebnis bestritten. Er war in dieser Sache bereits inhaftiert.

 

Frankenthal (Pfalz), den 26. Oktober 2016

– Der Mediendezernent –

 

B r u n s

Richter am Amtsgericht

 

Herausgeber: Landgericht Frankenthal