Pressemeldung Landgericht Frankenthal Oktober 2017

Erstinstanzliche Strafkammertermine vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat Oktober 2017

I. Montag, den 02. Oktober 2017

 

10:00 Uhr – Saal 20 - § 29a BtMG – Az.: 2 KLs 5427 Js 5510/17 (2)

 

2. Strafkammer

 

Verteidiger: Rechtsanwalt Christian Opitz, Ludwigshafen

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 31-jährigen Albaner zur Last, im Zeitraum Februar 2017 bis April 2017 in Ludwigshafen in fünf Fällen mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Bei den Betäubungsmitteln soll es sich um Kokain in verschiedenen Mengen bis zu 500 Gramm gehandelt haben. Der in anderer Sache bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebene Angeklagte bestreitet die Tatbegehung. Er ist derzeit in dieser Sache inhaftiert.

 

 

 

II. Montag, den 02. Oktober 2017

 

9:50 Uhr – Saal 20 - § 29a BtMG – Az. 2 KLs 5427 Js 1390/17

 

2. Strafkammer

 

Verteidiger: Rechtsanwalt Moritz David Schmidt, Mainz

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 30-jährigen Albaner zur Last, im Zeitraum Januar bis April 2017 in Ludwigshafen mit Marihuana und Kokain gehandelt zu haben. Es soll sich um zwei Fälle gehandelt haben, bei denen der Angeklagte ein Kilogramm Marihuana und 500 Gramm Kokain veräußert habe. Der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Er ist derzeit in dieser Sache inhaftiert.

 

 

 

III. Freitag, den 06. Oktober 2017

 

9:00 Uhr – Saal 20 – Schwerer Raub – Az. 3 KLs 5177 Js 15141/17

 

3. Strafkammer

 

Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Allgeier, Mannheim

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 27-jährigen Mann aus Ludwigshafen zur Last, im Zeitraum Januar bis Mai 2017 in Ludwigshafen und Viernheim Überfälle auf Filialen des Netto-Marktes begangen zu haben. Einen Netto-Markt in Ludwigshafen soll der Angeklagte zwei Mal überfallen haben. Der Angeklagte sei dabei so vorgegangen, dass er die Angestellten des jeweiligen Marktes bei dem Aufschließen bzw. Abschließen der Markteingangstüren abgepasst habe und mit einer nicht funktionsfähigen Schreckschusswaffe bedroht habe. Sodann habe er die jeweiligen Angestellten mit Kabelbindern gefesselt und mit einem Hammer bedroht. Nach Aufhebeln des jeweiligen Markttresores habe er insgesamt rund 44.000,00 € Bargeld erbeutet. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hat die Taten in seiner polizeilichen Vernehmung gestanden. Er ist in dieser Sache derzeit inhaftiert.

 

Fortsetzungstermin: 10.10.2017, 9:00 Uhr, Saal 20

 

 

IV. Montag, den 09. Oktober 2017

 

9:00 Uhr – Saal 1 – Räuberische Erpressung u.a. – Az.: 1 KLs 5213 Js 15629/17 jug.

 

Verteidiger: Rechtsanwalt Andreas Flori, Speyer

                      Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen

                      Rechtsanwalt Frank Mangler, Bruchsal

                      Rechtsanwalt Jan H. Fritz, Speyer

                      Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel, Mainz

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 23-jährigen Albaner, einem 20-jährigen Deutschen und einem 23-jährigen mazedonisch-französischen Staatsangehörigen zur Last, im August und Dezember 2016 zweimal eine Filiale eines Pizza-Lieferservice, zwei Tankstellen und eine Spielothek in Speyer überfallen zu haben. Den Männern werden unterschiedliche Tatbeiträge zur Last gelegt (teilweise Ausführung der Tat, teilweise Beihilfe, etc.). Die Beute soll sich auf insgesamt rund 6.500,00 € belaufen haben. Sämtliche Angeklagten sind strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten. Sie haben die Taten zum Teil eingeräumt und befinden sich derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft.

 

Fortsetzungstermin: 19.10.2017, 9:00 Uhr

 

 

 

V. Montag, den 16. Oktober 2017

 

9:00 Uhr – Saal 20 – Mord u.a. – Az.: 1 Ks 5326 Js 40570/16

 

Verteidiger: Rechtsanwalt Peter Deschka, Enkenbach-Alsenborn

                      Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel, Mainz

                      Rechtsanwalt Dr. Carsten Ernst, Bielefeld

                      Rechtsanwalt André Morio, Frankenthal (Pfalz)

                      Rechtsanwalt Michael Rehberger, Saarbrücken

                      Rechtsanwältin Miriam Weiß, Mannheim

                      Rechtsanwalt Stefan Lindberg, Mannheim

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 38-jährigen Mann und einem 49-jährigen Mann aus der Türkei sowie einer 43-jährigen Frau aus Zweibrücken zur Last, im Zeitraum November 2016 bis Januar 2017 in Bad Dürkheim und andernorts zunächst den Entschluss gefasst zu haben, den Unternehmer Marian H. unter einem Vorwand zu einem Treffen zu locken, um sich seiner zu bemächtigen und einen hohen Geldbetrag herauszupressen. Zur Verdeckung der Tat sollte der Unternehmer danach getötet werden. Die Angeklagten hätten den Tatplan dann auch umgesetzt und ihr Opfer schließlich erdrosselt. In ähnlicher Art und Weise sollen die Angeklagten auch gegenüber dem weiteren Unternehmer Ismail T. vorgegangen sein. Auch dieser sei unter einem Vorwand in eine Lagerhalle in Mannheim gelockt worden, dort überwältigt und gefesselt und zur Herausgabe eines hohen Geldbetrags aufgefordert worden. Unter fortwährender Bedrohung mit dem Tode für den Fall der Weigerung hätten sie den Unternehmer dann aufgefordert, Kontakt mit Freunden, Angehörigen und Geschäftspartnern aufzunehmen, um von diesen Geld für den Kauf eines Grundstücks zu erhalten. Auf diese Weise hätten die Angeklagten einen Bargeldbetrag in Höhe von insgesamt 975.000,00 € erlangt. Die Angeklagten hätten ihr Opfer nach Übergabe des Geldes ebenfalls erdrosselt. Gegen den 38-jährigen Angeklagten ist noch ein Verfahren bei dem Landgericht Kaiserslautern vor der Wirtschaftsstrafkammer anhängig. Die angeklagte Frau ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Der weitere angeklagte Mann ist strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten. Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren unterschiedlich eingelassen. Sie sind derzeit in dieser Sache in Haft.

 

Die Kammer hat fünf Personen als Nebenkläger zugelassen. Die Nebenklägervertreter sind Rechtsanwalt Michael Klemm, Ketsch, Rechtsanwalt Thomas Franz, Ketsch, Rechtsanwalt Manfred Zipper, Schwetzingen, Rechtsanwalt Edgar Gärtner, Mannheim und Rechtsanwalt Jens Graf, Mannheim.

 

Fortsetzungstermine: 03.11.2017, 08.11.2017, 20.11.2017, 22.11.2017, 01.12.2017, 06.12.2017, 18.12.2017, 22.12.2017, 05.01.2018, 26.01.2018, 07.02.2018, 19.02.2018, 26.02.2018 und 28.02.2018, jeweils 9:00 Uhr

 

 

 

VI. Dienstag, den 17. Oktober 2017

 

10:00 Uhr – Saal 20 – Betrug u.a. – Az.: 2 KLs 5326 Js 27804/16

 

Verteidiger: Rechtsanwalt Maximilian Endle, Mannheim

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 46-jährigen Mann aus Freinsheim zur Last, im Zeitraum Juni 2013 bis August 2016 in Bad Dürkheim und andernorts als Mietverwalter und Geschäftsführer einer Firma für verschiedene Wohnungseigentümergemeinschaften eine Vielzahl unberechtigter Überweisungen vorgenommen zu haben, um sich so zu bereichern. Der Angeklagte habe hierdurch Gelder in Höhe von insgesamt 367.495,46 € unberechtigt erlangt. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen geständig eingelassen. Er ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.

 

Fortsetzungstermin: 24.10.2017, 10:00 Uhr, Saal 1

 

 

 

 

VII. Montag, den 23. Oktober 2017

 

9:00 Uhr – Saal 10 – Schwerer Raub – Az.: 3 KLs 5213 Js 26960/16 (3)

 

3. Strafkammer

 

Verteidiger:

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 27-jährigen Briten zur Last, im Juni 2016 in Speyer eine Postbank-Filiale überfallen zu haben. Unter Vorhalt eines aufgeklappten Messers habe er von der dortigen Angestellten Bargeld in Höhe von insgesamt 200,00 € herausgepresst. Nachdem die Angestellte gegen den Angeklagten ein Pfefferspray eingesetzt habe, sei dieser geflüchtet. Der einmal strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte hat die Tat im Wesentlichen eingeräumt. Er hat allerdings angegeben, das Geld wieder auf den Tresen geworfen zu haben, weil er die Tat beräumt habe.

 

Fortsetzungstermin: 24.10.2017, 9:00 Uhr, Saal 13

 

 

 

VIII. Donnerstag, den 26. Oktober 2017

 

9:00 Uhr – Saal 1 – Versuchter Totschlag – Az.: 1 Ks 5220 Js 13310/17

 

Verteidiger: Rechtsanwalt Elmar Buschbacher, Frankenthal (Pfalz)

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 23-jährigen Mann aus Afghanistan zur Last, im Mai 2017 in Neustadt an der Weinstraße nach einer Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft einem anderen Mann ein Küchenmesser in den Oberbauch gestochen zu haben. Der Angeklagte habe dabei den Tod des anderen Mannes billigend in Kauf genommen. Das Opfer habe sich durch einen Sprung aus dem Küchenfenster retten können. Der strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretene Angeklagte ist in dieser Sache inhaftiert. Sein Asylantrag wurde im Februar 2017 abgelehnt. Er hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht.

 

Fortsetzungstermin: 13.11.2017, 9:00 Uhr

 

 

 

IX. Montag, den 30. Oktober 2017

 

10:00 Uhr – Saal 20 - § 29a BtMG – Az.:

 

Verteidiger: Rechtsanwältin Dr. Camilla Matschy,

 

Sachverhalt:

 

Die Staatsanwaltschaft legt einem 42-jährigen Mann aus Polen zur Last, im Zeitraum Januar bis April 2011 in Neustadt an der Weinstraße zu zwei Gelegenheiten mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Er habe hierbei ein Amphetamingemisch von 500 Gramm sowie ein Kilogramm Amphetamin verkauft. Der einschlägig in Polen vorbestrafte Angeklagte hat zur Sache keine Angaben gemacht. Er ist derzeit in dieser Sache inhaftiert.

 

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 29. September 2017

 

- Der Medienreferent -

 

B r u n s

Richter am Amtsgericht - stVDirAG -