Pressemitteilung

Erstinstanzliche Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat September 2016

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Donnerstag der 01.09.2016

09.00 Uhr – Saal 1 - Totschlag – Az.: 1 Ks 5326 Js 10400/16

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Ulrich Beust, Mannheim

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 22 Jahre alten Mann zur Last in Ludwigshafen wiederholt Gewaltdelikte begangen zu haben.

Am 05.11.2015 hätte er auf einen Geschädigten mit den Fäusten eingeschlagen, so dass dieser unter anderem ein Hämatom am Auge und zwei Rippenbrüche erlitten hätte.

Am 27.11.2015 hätte er auf einen weiteren Geschädigten mit den Fäusten eingeschlagen und eingetreten, sowie dessen Kopf mehrmals gegen die Wandkante gedrückt. Der Geschädigte hätte hierdurch Schürfwunden, Prellungen und eine kleine Platzwunde am Hinterkopf erlitten.

In der Nacht vom 22.03.16 auf den 23.03.2016 hätte er auf einem Radweg in Tötungsabsicht mit einem Messer auf einen dritten Geschädigten eingestochen, wobei er den Kopf, den Hals und den Brustkorb getroffen hätte. Der Geschädigte sei durch den Blutverlust wie vom Angeklagten vorausgesehen verstorben.

Fortsetzungstermine: 22.09.2016 um 09:00 Uhr, 28.09.2016 um 09:00 Uhr


 

Mittwoch, den 07.09.2016

10:00 Uhr – Saal 20 – Betrug – 5613 Js 36395/10 2 KLs

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Baumgart, Darmstadt; Rechtsanwalt Sauer, Darmstadt; Rechtsanwalt Schweitzer, Mannheim; Rechtsanwalt Heuer, Ludwigshafen

Die Staatsanwaltschaft wirft vier unterschiedlichen männlichen Angeklagten zwischen 61 Jahren bis 42 Jahren vor in Ludwigshafen und anderenorts beim Betrieb eines Inkassounternehmens dauerhaft dadurch einen großen Gewinn erzielt zu haben, dass beim Inkasso massenhaft Kleinforderungen in den an die Schuldner versandten Forderungsanschreiben bewusst wahrheitswidrig behauptet wurden. Hierbei sei behauptet worden, dass den Inkassoauftraggebern durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens bzw. eines Rechtsanwaltes ein Verzugsschaden entstanden sei, obwohl ein entsprechender Schaden nicht eingetreten wäre. Die Angeklagten hätten jeweils unterschiedlich hohe Gesamtschäden verursacht bzw. erstrebt. Die tatsächlich verursachten Schäden lägen bei den unterschiedlichen Angeklagten zwischen ca. 1,2 Mio. bis ca. 15.000 €. Die angestrebten Schäden lägen sich zwischen knapp 8,5 Mio. bis ca. 380.000 €.

Fortsetzungstermine sind derzeit in der Zeit vom 08.09.2016 bis 14.12.2016 anberaumt.

 

Donnerstag der 15.09.2016

09:00 Uhr- Saal 1 - Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. - Az.: 1 KLs 5204 Js 25105/14 (2)

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Stange, Kirchheimbolanden

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt dem 26 jährigen Mann aus Eisenberg 11 Einzeltaten der Bedrohung, des Diebstahls etc. zur Last, die dieser im Zeitraum August und September 2014 in Frankenthal begangen haben soll. Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Fortsetzungstermin: 26.09.2016 um 09:00 Uhr

 

Montag der 19.09.2016

10:00 Uhr – Saal 20 – Handeltreiben mit BtM unter Mitführen einer Waffe – Az.:2 KLs 5327 Js 16127/16

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Klein, Ludwigshafen

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 30 jährigen Mann vor am 04.05.2016 in Ludwigshafen insgesamt 165,65 Gramm Marihuana sowie 45,95 Gramm Amphetamin in der Absicht des gewinnbringenden Weiterverkaufs, sowie einen Teleskopschlagstock und ein Einhandmesser mitgeführt zu haben. Der Angeklagte befindet sich gegenwärtig in Haft.

 

Mittwoch der 21.09.2016

10:00 Uhr – Saal 20 – gefährliche Körperverletzung – Az.: 2 KLs 5177 Js 3030/15

2. Strafkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 32 jährigen Mann vor am 27.11.2014 in Ludwigshafen ohne erkennbaren Grund zwei Geschädigte u.a. als „Scheiß Ausländer“ bezeichnet zu haben.

Aufgrund dessen sei es zu einer Auseinandersetzung mit einem der Geschädigten gekommen. Hierbei hätte der Angeklagte diesem einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt und ihn auf die Bahngleise gestoßen, so dass dieser einen komplizierten Bruch der Kniescheibe erlitten hätte. Hiernach hätte er nicht vom Geschädigten abgelassen sondern ihm noch zwei weiteren Faustschläge ins Gesicht versetzt und ihm mit dem beschuhten Fuß noch zwei Mal in Verletzungsabsicht gegen das verletzte Knie getreten. Der Geschädigte hätte eine Gehirnerschütterung sowie eine Kniescheibentrümmerfraktur am linken Knie erlitten und sich für etwa einen Monat im Krankenhaus befunden. Er hätte hierdurch seine Arbeitsstelle verloren und könne nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht mehr in seinem Beruf als Möbelpacker arbeiten.

Anschließend hätte der Angeklagte die herbeigeeilte Lebensgefährtin des Angeklagten u.a. als „Scheiß Ausländerhure“ bezeichnet.

Donnerstag der 29.09.2016

9.00 Uhr - Saal 1 – Raub, u. a. – Az.: 1 KLs 5313 Js 25778/15.

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwältin Eva Rillig, Speyer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einer 36jährigen Frau zur Last am 23.04.2016 unter Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit sich zwei Packungen Zigaretten aushändigen zu lassen und in der Folge ohne zu bezahlen das Tankstellengelände verlassen zu haben. Anschließend wäre es zu verletzenden Handlungen gegenüber dem sie verfolgenden, geschädigten Tankstellenpersonal gekommen. Unter anderem hätte die Angeklagte einen Geschädigten mit beiden Händen auf die Straße gestoßen, als sich ein PKW näherte, welcher bremsen musste und den Geschädigten gerade noch hätte umfahren können. Demselben Geschädigten hätte Sie einen Faustschlag versetzt, so dass dieser einen Bluterguss unter dem Auge erlitten hätte.

Am 05.06.2015 sei sie in Unterwäsche bekleidet aus ihrer Wohnung gekommen und hätte eine vorbeilaufende Geschädigte aufgefordert ihr ihr Handy auszuhändigen. In der Folge hätte Sie die Geschädigte mehrere Stufen die Treppe hinabgestoßen, sie danach gegen die Wand gestoßen, das Handy an sich genommen und sei in die Wohnung zurückgekehrt. Die Geschädigte hätte hierdurch Schmerzen erlitten. Nachdem sich einige Nachbar im Haus versammelt hätten, sei die Angeklagte erneut aus ihrer Wohnung gekommen und habe das Handy gegen die Eingangstür geworfen um es damit erfolgreich zu zerstören. 3

Den aufgrund dieser Geschehnisse informierten Beamten öffnete die Angeklagte die Wohnungstür leicht bekleidet, wobei sie unter anderem mit erhobenen Fäusten auf die Beamten zulief und bei der versuchten Fixierung einem der beteiligten Beamten in den rechten Unterarm biss, so dass dieser ein Hämatom erlitt.

Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund einer psychotischen Erkrankung von einer Schuldunfähigkeit aus und hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

 

Frankenthal (Pfalz), den 29. August 2016

 

– Der Mediendezernent –

 

 

D i e t r i c h

Richter am Landgericht

Stellv. Mediendezernent

 

Herausgeber: Landgericht Frankenthal

Datum:29.08.2016
Herausgeber:Landgericht Frankenthal (Pfalz)

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