Pressemitteilung

Erstinstanzliche Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat Oktober 2016

Mittwoch, den 04.10.2016

10:00 Uhr – Saal 20 – Betrug – AZ: 5613 Js 36395/10 2 KLs

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Baumgart, Darmstadt; Rechtsanwalt Sauer, Darmstadt; Rechtsanwalt Schweitzer, Mannheim; Rechtsanwalt Heuer, Ludwigshafen

Die Staatsanwaltschaft wirft vier unterschiedlichen männlichen Angeklagten zwischen 61 Jahren bis 42 Jahren vor in Ludwigshafen und anderenorts beim Betrieb eines Inkassounternehmens dauerhaft dadurch einen großen Gewinn erzielt zu haben, dass beim Inkasso massenhaft Kleinforderungen in den an die Schuldner versandten Forderungsanschreiben bewusst wahrheitswidrig behauptet wurden. Hierbei sei behauptet worden, dass den Inkassoauftraggebern durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens bzw. eines Rechtsanwaltes ein Verzugsschaden entstanden sei, obwohl ein entsprechender Schaden nicht eingetreten wäre. Die Angeklagten hätten jeweils unterschiedlich hohe Gesamtschäden verursacht bzw. erstrebt. Die tatsächlich verursachten Schäden lägen bei den unterschiedlichen Angeklagten zwischen ca. 1,2 Mio. bis ca. 15.000 €. Die angestrebten Schäden lägen sich zwischen knapp 8,5 Mio. bis ca. 380.000 €.

Fortsetzungstermine: In der Zeit bis 14.12.2016 sind gegenwärtig 15 weitere Fortsetzungstermine anberaumt worden.

 

Montag der 10.10.2016

09:15 Uhr – Saal 1 – schwere räuberische Erpressung – 3 KLs 5270 Js 21905/15

3. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 37 jährigen Mann vor am 29.06.2015 in Ludwigshafen, den Geschädigten, mit dem er in einer Wohnung wohnte, wobei jeder ein eigenes Zimmer hatte und die Küche gemeinsam genutzt wurde mit einem Küchenmesser attackiert zu haben. In der Folge sei es zu einer etwa 5minütigen körperlichen Auseinandersetzung gekommen, nach welcher der Angeklagte von dem Geschädigten Geld gefordert hätte. Dieser hätte ihm daraufhin einen 20 € Schein gegeben. Einen weiteren habe sich der Angeklagte aus dem Geldbeutel des Geschädigten entnommen. In diesem Moment sei der Geschädigte in sein Zimmer geflohen. Der Geschädigte hätte im rechten Halsbereich Würgemale und Kratzspuren erlitten. Der Angeklagte sei aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen, weshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt würde.

 

Dienstag der 11.10.2016

09:00 Uhr – Saal 1 – räuberische Erpressung – 1 KLs 5214 Js 31375

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim, Rechtsanwältin Kosian, Ludwigshafen

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal legt einem 23 jährigen und einem 19 jährigen Mann zur Last am 26.03.2015 in Worms zwei Geschädigte zunächst auf der Straße um Zigaretten gebeten zu haben. Im weiteren Verlauf hätte der 19 jährige Angeklagte die Geschädigten mit einem Messer bedroht und zur Aushändigung ihres Geldes aufgefordert. Daraufhin hätten sich die Geschädigten zur Wehr gesetzt und dem einen sei von dem 19jährigen Angeklagten absichtlich in den Oberschenkel gestochen worden. Der andere Geschädigte sei bei einem Versuch dem Angeklagten das Messer zu entwinden aufgrund dessen Gegenwehr an der Hand verletzt worden. Nachdem einen Geschädigten die Flucht gelungen sei, hätten die Angeklagten auf den verbleibenden Geschädigten eingeschlagen und eingetreten und ihn hierdurch verletzt.

Fortsetzungstermin: 11.10.2016 um 09:00 Uhr Saal 1

 

Donnerstag der 13.10.2016

10:00 Uhr – Saal 20 – Handeltreiben mit BtM unter Mitführung eines gefährlichen Gegenstandes - AZ: 2 KLS 5127 JS 15181/16

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 46 jährigen Mann zur Last, am 28.04.2016 in Ludwigshafen diverse Betäubungsmittel sowie ein zugriffsbereites Einhandmesser mitgeführt zu haben. Der Angeklagte hätte vorgehabt die Betäubungsmittel gewinnbringend zu veräußern, um sich hierdurch eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.

 

Donnerstag der 13.10.2016

09:00 Uhr – Saal 1 – versuchter schwerer Raub – 1 KLs 5101 Js 26493/16

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Hoffmann, Frankenthal

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31jährigen Angeklagten vor, zusammen mit einem gesondert verfolgten Angeklagten am 19.05.2016 in Bad Dürkheim den Geschädigten von hinten ergriffen, ihm eine ungeladene Soft- Air- Waffe in den Rücken gedrückt und zur Herausgabe von Geld aufgefordert zu haben. Als der Geschädigte sich darauf umdrehte und nach erneuter Aufforderung zur Herausgabe seines Geldes um Hilfe gerufen hätte, seien der Angeklagte und der gesondert Verfolgte geflohen.

 

Mittwoch der 19.10.2016

10:00 Uhr – Saal 20 – Körperverletzung – AZ: 2 KLs 5210 Js 40588/15

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Nowotny, Lambrecht

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 29jährigen Mann vor am 26.11.2015 und am 15.12.2015 in Neustadt an der Weinstraße und in Bad Dürkheim jeweils eine Körperverletzung begangen zu haben.

Am 26.11.2015 habe er sich auf dem Grundstück des Geschädigten aufgehalten um dort Fußball zu spielen. Als er von diesem zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert wurde, habe er diesem mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt. Er habe dann vorübergehend von dem Geschädigten abgelassen, als zwei weitere Zeugen hinzugekommen wären und hätte fliehen wollen. Dann sei er jedoch stehen geblieben und habe den Geschädigten noch einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Durch die körperlichen Angriffe hätte der Geschädigte multible Prellungen, sowie eine Kratz- und eine Schürfwunde erlitten.

Am 15.12.2015 habe sich der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehalten und dort, nachdem ein begehrte Ausgang von dem dort als Arzt tätigen Geschädigten verweigert wurde, diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Ein anwesender Krankenpfleger hätte einem weiteren Schlag des Angeklagten ausweichen können. Durch den Angriff hätte der Geschädigte diverse Prellungen sowie Schürf- und Risswunden davon getragen.

Da der Angeklagte bei der Begehung der Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen wäre, werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

 

Donnerstag der 20.10.2016

09:00 Uhr – Saal 1 – besonders schwerer Fall des Diebstahl, u.a. – 1 KLS 5171 Js 3045/14

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 41jährigen Mann vor im Juli 2013 insbesondere in Bad Dürkheim und Memmingen gewerbsmäßig, teilweise gemeinschaftlich handelnd Diebstähle begangen zu haben. Insgesamt werden dem Angeklagten 24 Fälle zur Last gelegt, in denen er nicht unerhebliche Wertgegenstände und Geldbeträge entwendete und darüber hinaus Sachschäden verursacht haben soll. Hierbei sei der Angeklagte in mehreren Fällen in Gebäude eingebrochen, wobei keine Wohnungen betroffen sein sollen.

Darüber hinaus habe er, unabhängig von den vorgeworfenen Diebstählen, zwei Mal eine Schreckschusspistole besessen, bzw. mitgeführt.

Fortsetzungstermine: 02.11.16, 03.11.206, 15.11.2016, 21.11.2016 jeweils 09:00 Uhr

 

Donnerstag der 27.10.2016

09:00 Uhr – Saal 1 – versuchter Totschlag – AZ: 1 Ks 5120 Js 122/15

1. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Engel, Berlin

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 52jährigen Mann zur Last am 01.01.2015 in Speyer versucht zu haben einen anderen Menschen zu töten. Der Angeklagte habe am frühen Morgen des Tattages bereits erhebliche Mengen Alkohol getrunken und sich unter dem Einfluss eines Antidepressivums befunden.

Aufgrund seines Zustandes wurde der Angeklagte von dem Geschädigten aufgefordert, das Café in welchem er sich zuvor befunden hatte zu verlassen. Dem kam der Angeklagte nach. In der Folge entwickelte sich mit einer vor dem Lokal befindlichen Personengruppe ein zunächst freundliches Gespräch, in dessen Verlauf der Angeklagte zunehmend aggressiver wurde, bis er die Personengruppe letztlich mit einer Pistole bedrohte. Der Angeklagte verließ sodann den Ort des Geschehens.

Hiervon informiert habe der im Café arbeitende Geschädigte den Angeklagten angesprochen, dass er die Gäste des Café in Ruhe lassen und abhauen sollte. Daraufhin habe der Angeklagte auf den Geschädigten in Tötungsabsicht geschossen und ihn im Herzbereich getroffen, so dass dieser nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte.

Der Angeklagte sei daraufhin von der ursprünglich vor dem Lokal befindlichen Gruppe überwältigt und entwaffnet worden.

Fortsetzungstermine: 28.10.2016 um 10:45 Uhr, 08.112016 um 09:00 Uhr, 09.11.2016 um 09:00 Uhr

 

Montag der 31.10.2016

09:15 Uhr - Saal 1 – schwere räuberische Erpressung – 3 KLs 5371 Js 39940/13

3. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Schweitzer, Mannheim; Rechtsanwalt Döger, Ludwigshafen

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 24 jährigen und einem 26 jährigen Mann zur Last zwischen dem 26.11.2013 und dem 02.12.2013 in Ludwigshafen zwei Geschädigte erpresst zu haben.

Im Vorfeld der Tat hätten die Geschädigten einem Dritten zusammen mit weiteren Personen mindestens 10 Gramm Marihuana entwendet, welches der Dritte für die Angeklagten habe verkaufen sollen. In der Folge hätten die Angeklagten beschlossen von den Geschädigten jeweils 750 € zu verlangen. Hierzu hätten Sie die Geschädigten unter Vorhalt einer Schusswaffe aufgefordert. Im Rahmen eines Treffens am 02.12.2013 hätte einer der Geschädigten unter dem Eindruck dieser Drohung 200 € von seinem Konto abgehoben und einem unbekannten Mittäter der Angeklagten übergeben. Da der weitere Geschädigte über keine Geld verfügt hätte, habe dieser am 02.12.2013 einen Raubüberfall vornehmen sollen, wobei die Angeklagten dem Geschädigten bereits eine Pistole, eine schwarze Stoffhose und eine Sturmmaske gezeigt hätten, die er zu dem Überfall tragen sollte. Zu dem Überfall sei es nicht gekommen, nachdem der Geschädigte die Polizei verständigt hätte.

Fortsetzungstermin: 03.11.2016 um 09:15 Uhr

 

Frankenthal (Pfalz), den 29. September 2016

 

– Der Mediendezernent –

 

 

D i e t r i c h

Richter am Landgericht

Stellv. Mediendezernent

 

Herausgeber: Landgericht Frankenthal

Datum:29.09.2016
Herausgeber:Landgericht Frankenthal (Pfalz)