Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (I. Instanz) im Monat August 2010

I.          Es verhandeln:

 

1.      am 04.08.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 34-jährigen russischen Staatsangehörigen, der im Zustand der durch eine Psychose bedingten Schuldunfähigkeit in Frankenthal (Pfalz) in der Zeit vom 03.01.2010 bis 11.02.2010 in der Herrentoilette im Bahnhof das Geld des Toilettenwärters und in einem Drogeriemarkt Rasierklingen gestohlen haben soll. Weiter werden ihm Sachbeschädigungen (auch zum Nachteil eines Streifenwagens) und Körperverletzungen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Wegen der Schuldunfähigkeit des Betroffenen betreibt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in dem er sich auch derzeit befindet;

 

2.      am 10.08.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 22-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, der in der Zeit vom 25.11.2009 bis 03.03.2010 in Ludwigshafen am Rhein  mit Betäubungsmitteln (ca. 150 g Haschisch und ca. 900 g Amphetamine) unerlaubt Handel getrieben haben soll;

 

3.      am 17.08.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 41-jährigen indischen Staatsangehörigen. Ihm werden Sexualdelikte zum Nachteil seiner zur Tatbeginn 12-jährigen Stieftochter zur Last gelegt, begangen in der Zeit zwischen Oktober 2008 und 15. Februar 2010 in der gemeinsamen Wohnung in Ludwigshafen am Rhein. Er hat sich weiterhin auch wegen Körperverletzung gegenüber der Kindesmutter sowie Diebstahls zweier goldener Armreifen, einer Digitalkamera und 5.000,00 €, die die Kindesmutter in Verwahrung hatte, zu verantworten. Fortsetzungstermin ist auf den 18.08.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

 

4.      am 27.08.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 50-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem zur Last gelegt wird, eine private Krankenversicherung abgeschlossen zu haben, um dieser dann in 14 Fällen fingierte Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen vorzulegen, um Kostenerstattungen zu erhalten, obwohl ihm diese Arztkosten nicht entstanden waren. Der Gesamtschaden für die Versicherung soll sich auf knapp 65.000,00 € belaufen.

 

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 29. Juli 2010

– Der Mediendezernent –

 

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht