Strafverfahren wg. Tod eines zweimonatigen Babys u. a.

Im Monat Mai 2017

In dem Strafverfahren wegen des gewaltsamen zu Tode Kommens eines zweimonatigen Babys u. a. hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) heute den Befangenheitsantrag gegen den gerichtlichen Sachverständigen zurückgewiesen. Die Kammer hat in der Tatsache, dass der gerichtliche Sachverständige im Vorfeld zur laufenden Gerichtsverfahren die Nebenklägerin bereits einmal exploriert und diese Tatsache erst im Nachhinein bekannt gegeben hatte, keinen Grund für die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen gesehen. Der Prozess wird somit planmäßig fortgesetzt.

Frankenthal (Pfalz), den 30.05.2017

– Der Mediendezernent –

 

B r u n s

Richter am Amtsgericht – stVDirAG -

 

Herausgeber: Landgericht Frankenthal