Terminänderung im sog. "Hallenbad"- bzw. "Ostparkbad"-Verfahren
In dem als "Hallenbad"- oder "Ostparkbad"-Verfahren bekannten Strafprozess der 2. Strafkammer des Landgerichts sind die Termine vom 12. und 15. April aufgehoben worden. Der vorsitzende Richter ist seit Ende März erkrankt, ein Ende der Dienstunfähigkeit ist derzeit noch nicht absehbar. Neue Termine sind noch nicht vereinbart worden.
Ein Neubeginn des Prozesses nach derzeit 18 Sitzungstagen steht indes selbst für den Fall einer langfristigen Erkrankung des Vorsitzenden und Ausnutzen sämtlicher gesetzlicher Fristen nach § 229 Abs. 2 und 3 StPO nicht zu befürchten, da die Kammer in diesem Fall die der Sitzung beiwohnende Ergänzungsrichterin für den Fortgang hinzuziehen könnte. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber erst nach Ausnutzung sämtlicher gesetzlicher Fristen möglich.
Frankenthal, den 11.04.2019
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht - stVDirAG -
Medienreferent
Derzeit geht die Kammer von mindestens zwei weiteren Terminen aus. Wir haben die Beweisaufnahme noch einmal eröffnet und werden auch nochmal den psychiatrischen Sachverständigen hören. Mindestens einen weiteren Termin brauchen wir für die Wiederholung der Plädoyers sowie die Urteilsverkündung.