Urteil im Strafverfahren der 1a. Strafkammer (Hilfsschwurgericht) im sog. Ostparkbad-Prozess

Schwurgericht verurteilt den Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe

Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hat heute den Angeklagten im sog. Ostparkbad-Prozess wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer vorsätzlich aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Als Motiv ging die Kammer von Rache sowie einem Ansehensgewinn des Täters in seinem sozialen Umfeld aus, das von einer Beleidigungs- und Rachekultur geprägt sei.

Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe lagen aus Sicht der Kammer nicht vor. Die Kammer folgte mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Gegen die Entscheidung der Kammer ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Frankenthal, den 24.06.2019

Philipp Sturhan

Richter am Landgericht

Medienreferent