Urteil im Strafverfahren gegen David L.

1. Große Strafkammer verurteilt Angeklagten zu 15 Jahren Freiheitsstrafe

Im Strafverfahren gegen David L. hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) heute den Angeklagten wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und Geiselnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Die Kammer sah es entgegen der Einlassungen des Angeklagten als erwiesen an, dass dieser sein zum Tatzeitpunkt zweimonatiges Baby durch Werfen vom Balkon des mehrstöckigen Hauses vorsätzlich getötet hat. Als Motiv ging die Kammer von übersteigerter Eifersucht des Angeklagten gegenüber der Mutter des Kindes aus. Der Angeklagte habe diese durch Tötung des Babys für mutmaßliches Fehlverhalten bestrafen wollen.

Darüber hinaus habe der Angeklagte die Mutter des getöteten Babys, den in der Wohnung anwesenden Zeugen H. und seine weitere Tochter mit einem Messer vorsätzlich, zum Teil schwer, verletzt.

Aufgrund im Tatzeitpunkt bestehender erheblicher Drogenintoxikation ist die Kammer von dem Vorliegenden der Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) ausgegangen, sodass lebenslange Freiheitsstrafe nicht in Betracht kam.

Nachdem neue Haftgründe nicht vorliegen hat die Kammer nicht erneut Untersuchungshaft gegen den Angeklagten angeordnet. Der dahingehende Antrag der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen.

Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

 

Frankenthal, den 17. Mai 2019

Christian Bruns

Richter am Amtsgericht - stVDirAG -

Medienreferent