Urteil in Brandstiftungs-Verfahren und weitere Folgetermine
In dem Verfahren wg. schwerer Brandstiftung - 3 KLs 5022 Js 16938/18 - ist der Angeklagte von der 3. Strafkammer des Landgerichts heute wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Anklage lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 35-jährigen Mann aus Ludwigshafen am Rhein zur Last, im März 2018 in Ludwigshafen die Gardinen der von ihm bewohnten Zimmer im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Burgundenstraße in Brand gesteckt zu haben und das Anwesen dann verlassen zu haben. Er habe dabei in Kenntnis der Tatsache gehandelt, dass seine Mutter im Nachbarzimmer der Wohnung geschlafen habe. Diese sei in der Folge durch Rauchmelder geweckt worden und habe das Feuer löschen können. Der strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getretene Angeklagte hat sich zur Sache im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
In dem sog. "Silvester-Prozess" (vers. Mord) wurde der Termin am 06.12.2018 aufgehoben. Weitere Folgetermine sind angesetzt für den 20.12.2018 und 08.01.2019.
In dem sog. "Schwimmbad-Prozess" sind folgende Termine angesetzt:
05.12.2018
10.12.2018
13.12.2018
17.12.2018
20.12.2018
10.01.2019
16.01.2019
28.01.2019
14.02.2019
20.02.2019
13.03.2019
Frankenthal, den 5. Dezember 2018
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht - stVDirAG - / Medienreferent