Verurteilung wegen Vergewaltigung

Im Monat Juli 2017

3. Großen Strafkammer - Az.: 3 KLs 5321 Js 34376/16

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 34jährigen Mann und einer 23jährigen Frau aus Neuhofen zur Last, im Zeitraum Januar bis September 2016 in Neuhofen und Ludwigshafen u. a. im Mai 2016 gemeinsam eine ihnen zuvor unbekannte Frau in einer Diskothek in Ludwigshafen angesprochen zu haben und diese dann unter einem Vorwand in die gemeinsame Wohnung gelockt zu haben. Dort sei das Opfer dann unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe gefesselt und zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen worden.

Ein weiteres Opfer habe der angeklagte Mann im Februar 2016 über ein Internetportal kennengelernt, emotional und Druck gesetzt und zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen.

Im Juli 2016 habe der Angeklagte über das Internet eine 18jährige Frau kontaktiert unter dem Vorwand einen Babysitter zu suchen. In seiner Wohnung habe der Angeklagte die Frau dann unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe u. a. gefesselt und mehrfach zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen.

Darüber hinaus habe der Angeklagte aus seinem Laptop kinderpornographisches Material besessen.

Der Angeklagte Mann ist strafrechtlich bereits mehrfach, auch einschlägig in Erscheinung getreten. Er ist in dieser Sache inhaftiert. Die Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

 

Der damals 34jährige Angeklagte ist am 10.07.2017 von der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal unter anderem wegen 3 Fällen der schweren Vergewaltigung zu 14 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die weitere damals 23jährige Angeklagte ist wegen schwerer Vergewaltigung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Entgegen der Verteidigung ging die Kammer davon aus, dass die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft hatte hinsichtlich des Angeklagten 13 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe und hinsichtlich der Angeklagten 3 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe beantragt.