Apostillen/Legalisationen
Apostillen/Legalisationen
Der Präsident des Landgerichts ist als Justizbehörde gemäß § 1 Absatz 1 b) der Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Ausstellung der Apostille und die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland (GVBl. 2000, 31) zuständig für Apostillen/Legalisationen von Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege aus dem jeweiligen Landgerichtsbezirk.
Dazu gehören:
- z. B. Urteile/Beschlüsse des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) und der Amtsgerichte Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer, aber auch
- Urkunden der im hiesigen Bezirk tätigen Notarinnen und Notare.
Für alle anderen öffentlichen Urkunden (anderer Behörden, z. B. der Standesämter) ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zuständig:
Postadresse: Dienstgebäude:
Postfach 32 80 Europaallee 7
Referat 23 67657 Kaiserlautern
67620 Kaiserslautern
Zu erreichen unter den Telefonnummern 0631 842-0 und 0631 842-124.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der ADD: www.add.rlp.de:
Ablauf des Verfahrens beim Landgericht Frankenthal (Pfalz):
- Zusendung der entsprechenden Urkunden an den Präsidenten des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)
(Fügen Sie bitte ein Schreiben mit Ihrer vollständigen Anschrift bei sowie mit
der Angabe, für welches Land das Dokument benötigt wird!) - Beglaubigung der Urkunden durch den Präsidenten oder die von ihm beauftragten Zeichnungsberechtigten,
- Rücksendung an den/die Antragssteller/in,
- Rechnungsstellung (25,- Euro pro Urkunde) über die Landesjustizkasse Mainz.
Während der Sprechzeiten können Sie Ihr Dokument auch persönlich abgeben. Die Sachbearbeiterin teilt Ihnen mit, wann Sie das Dokument wieder abholen können. Auf Wunsch kann auch eine Rücksendung per Post erfolgen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Tage. Die Gebühr können Sie auch bar in unserer Gerichtszahlstelle entrichten. – Bitte beachten Sie, dass hier nur Barzahlung möglich sind.
Die Öffnungszeiten der Gerichtzahlstelle sind Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr.
Die Sprechzeiten der Verwaltungsgeschäftsstelle sind:
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Müssen Ihre Urkunden nach der Legalisierung durch das Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Anschluss durch das Bundesverwaltungsamt in Köln endbeglaubigt werden, so weisen wir Sie darauf hin, dass die Urkunden ohne Übersetzung eingereicht werden sollten. Urkunden, die durch einen Übersetzer, auch wenn dieser in unserem Landgerichtsbezirk ermächtigt wurde, unterschrieben wurden, werden nicht durch das Landgericht Frankenthal (Pfalz) legalisiert, da es sich nicht um eine öffentliche Urkunde handelt! Eine Vorbeglaubigung von Übersetzungen erfolgt in Rheinland-Pfalz nicht. Das Bundesverwaltungsamt lehnt die Bearbeitung ab, wenn in dem Fall dennoch eine Übersetzung beigefügt ist. Grundsätzlich ist ohnehin keine Übersetzung erforderlich (siehe Informationen auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts Köln: www.bva.bund.de/DE (dort unter der Rubrik „Services des BVA“ „Bürger“ à „Apostillen und Beglaubigungen“).
Wir empfehlen Ihnen, eine Übersetzung Ihres Dokumentes (soweit erforderlich) allenfalls nach Abschluss der Endbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt in Köln vornehmen zu lassen. Somit können unnötige Kosten vermieden werden.