• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
    • Wir über uns
    • Informationspflicht Datenschutz
    • Kontakt
      • Kontakt
      • Bereitschaftsdienst
      • Fristenbriefkasten
    • Wegbeschreibung Wegweiser
      • Wegbeschreibung Wegweiser
      • Hinweise für Gehbehinderte / Zugang für Behinderte
      • Eltern-Kind-Zimmer
    • Allgemeine Hinweise Gerichtskasse
    • Geschichte der Behörde und des Gebäudes
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Ausbildung
    • Barrierefreier Zugang
    • Güterichter/in
    • Links
    • Zeugenkontaktstelle - Zeugen
    • Stellenangebote
      • Stellenangebote
      • Praktika/Praktische Studienzeiten
      • Stellenangebote
      • Schülerpraktikum - Praktikum
      • Beruf und Familie
    • Newsletter
      • Newsletter
      • Newsletter Abmeldung
  • Themen
    • Themen
    • Apostillen / Legalisation
    • Bewährungshilfe
    • Geschäftsverteilung / Organigramm
    • Geldwäschegesetz
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Themen
  • Geldwäschegesetz

Hinweise auf Verstöße § 53 GwG

Gemäß § 92 Bundesnotarordnung obliegt dem Präsidenten die Aufsicht über die Notare des Landgerichtsbezirks. Nach § 53 GwG haben die Aufsichtsbehörden ein System einzurichten zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG) und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und anderen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung, bei denen es die Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist, die Einhaltung der genannten Rechtsvorschriften sicherzustellen oder Verstöße gegen die genannten Rechtsvorschriften zu ahnden.

Die Hinweise können auch anonym abgegeben werden.

Wie kann ein solcher Hinweis abgegeben werden?

Sollten Sie einen solchen Hinweis abgeben wollen, so senden Sie bitte entweder

einen Brief an:

Landgericht Frankenthal
Bahnhofstraße 33
67227 Frankenthal

oder

eine E-Mail an:

landgericht.frankenthal(at)zw.jm.rlp.de

oder

Sie rufen unter der Telefonnummer 06233 80-0 an.

 

 

Nach oben

Über die Behörde

  • Informationspflicht Datenschutz
  • Sitemap
  • Impressum
  • Erklärung zum Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

Nützliche Links

  • Häufig gestellte Fragen

Infos zum Herunterladen

  • Publikationen

Newsletter