Gerichtlicher Bereitschaftsdienst
In unaufschiebbaren Eilfällen an
•Werktagen von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr (montags bis freitags) und von 16.00 Uhr
bis 21.00 Uhr (montags bis donnerstags) 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags)
•dienstfreien Tagen von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr
wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Diese vermittelt den Kontakt zum zuständigen Richter