Sicherheitskontrollen für Besucher
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Ferner ist das Mitführen von alkoholischen Getränken, Cannabis und cannabisbasierten Produkten sowie Betäubungsmitteln (ausgenommen ärztlich verschriebene Medikamente) verboten.
Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.